22. Januar 2006

Nachricht getarnt

Und die OZ berichtete doch darüber, dass ihre Leser, die Kapitallebensversicherungen vorzeitig kündigten, schnellstens Widerspruch bei ihren früheren Versicherern einlegen müssen, um den Anspruch auf zusätzliche Rückzahlungen nicht zu verwirken. Dass ich den Bericht nicht früher fand, mag an dieser Schlagzeile und dem Textbeginn gelegen haben:
Bund der Versicherten plant Musterklage
Der Bund der Versicherten (BdV) hat das Vorgehen der Lebensversicherer bezüglich der Rückerstattung von Nachzahlungen aus gekündigten Verträgen scharf kritisiert. Obwohl Millionen von Kunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes Anspruch auf Rückerstattungen hätten, sei „bislang in keinem Fall gezahlt worden", kritisierte die BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck. „Das Verhalten der Versicherungen ist überaus peinlich", sagte sie. ...
Eine Klage beim Bundesgerichtshof? Das kann bis zu einer Entscheidung lange dauern. Wichtig ist doch die Nachricht, dass die ehemals Versicherten sofort handeln müssen. Doch das konnten die Leser erst am Ende des Berichtes erfahren, wenn sie bis dahin durchgehalten hatten.

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