jes schrieb für die Grevesmühlener Zeitung und wurde vom Schlagzeilenerfinder falsch verstanden. Letzterer log nämlich:
Drängler muss einen Monat zu Fuß gehen
Hier der Beweis, dass der Drängler nicht zu Fuß gehen muss:
Für eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung verurteilte er ihn zu einer Geldstrafe und entzog ihm den Führerschein für einen Monat.
...„Sie brauchen einen Denkzettel. In dieser Zeit müssen Sie mal aufs Rad ausweichen oder Ihre Freundin fährt Sie....“, begründete Richter Dr. Hinrich Dimpker sein Urteil.
Außerdem gibt es Busse und Bahnen, die der Drängler auch nicht meiden muss.
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