3. Juli 2005

Nicht nachgefragt

In der Usedom-Peene-Zeitung hat der Redakteur, der diese Schlagzeile erfand:
Mildes Urteil nach Stichattacke,
seine Meinung mitgeteilt, denn der Autor G.P. schreibt nichts von einem milden Urteil in seinem Text. Doch auch G.P. unterlaufen Fehler:

Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich in dieser Woche ein Mann gerichtlich verantworten, der vor etwa anderthalb Jahren im Altkreis Anklam seinen Wohnsitz genommen hat.
Was hat es mit der Stichattacke zu tun, dass der Verurteilte vor 18 Monaten zureiste? Nichts! Deshalb hätte die Passage gestrichen werden müssen.
Dieser Satz ist eine Herausforderung an das Kurzzeitgedächtnis und die Geduld der Leser:
Der Verurteilte, Jahrgang 1960, hatte am 31. März gegen 23.15 Uhr unter Alkoholeinfluss stehend einen 41-jährigen Anklamer in einem Dorf nahe der Kreisstadt bei einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zweimal durch Stiche mit einem unbekannten Gegenstand im Gesicht verletzt.

Nun bitte ich um Beachtung einer Zahl:
„Es trifft zu, dass ich das tat“, bekannte der 13 Mal Vorbestrafte...
„Für gefährliche Körperverletzung beträgt die Mindestfreiheitsstrafe sechs Monate“, erklärte Staatsanwalt Klaus Fischer. Dass auf Bewährung verurteilt wurde, lag an der günstigen Sozialprognose, die Richter Jörg Dräger erstellte. „Die letzte Verurteilung des Angeklagten liegt schon lange zurück“, sagte er. „Der Mann hat bewiesen, dass er straffrei leben kann.“

Hier hätte der Autor nachfragen müssen, warum einem 13 Mal Vorbestraften ein straffreies Leben zuzutrauen ist, wenn er längere Zeit (wie lange?) unbestraft blieb. Das hätte mich interessiert, Sie auch?

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