3. Juli 2005

Gerichtsbericht schürt Vorurteile

Sind Sie arbeitslos? Sind Sie Schlosser? Dann lesen Sie bitte, mit wem Sie Katrin Schüler von der Nachrichtenagentur ddp sozusagen in einen Tpof steckt:
Angeklagter leugnet Mord an 16-jähriger Güstrowerin,
las ich auf der Mecklenburg-Vorpommern-Seite der OZ.
darum geht es :
Dem 20 Jahre älteren Maik N. wird vorgeworfen, die Schülerin im Dezember 2004 nach einem Diskobesuch sexuell belästigt und erwürgt haben.
Gestern begann in Rostock der Prozess gegen den arbeitslosen Schlosser
...
...Nach der Anstellung in einer Zeitarbeitsfirma ist er seit einigen Jahren arbeitslos.

Warum benannte die Autorin den Beruf und die Arbeitslosigkeit? Ich habe aus dem Bericht nicht erkennen können, dass die Arbeitslosigkeit oder der Beruf des Angeklagten in Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen. Es ist verwerflich, Fakten zu nennen, die nichts mit der vorgeworfenen Tat zu tun haben.
Nachlesen können das Frau Schüler und der verantwortliche OZ-Redakteur in Ziffer 12 des Pressekodexes:
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Richtlinie 12.1 - Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte.

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