Kurze Übersicht über die anstehenden Verschärfungen bei Hartz IV
Der Rechtsweg ist ein Holzweg: immer wenn die Betroffenen juristisch Erfolge zu verzeichnen haben, wird das Gesetz der Realität und den Repressionswünschen angepasst. Unter anderem deshalb wurde das SGB II in derVergangenheit bereits 51 mal geändert. ...Und ein bedrückendes Interview, mit Hintergrund, den Sie aus der OZ nicht kennen:
Unter dem Vorsitz Borcherts hatte der 6. Senat des Hesssischen Landessozialgerichts den entscheidenden Vorlagenbeschluss für das vielbeachtete Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Februar 2009 geliefert. ...
Dass das menschenwürdige Existenzminimum nun weitere fünf Jahre auf nicht verlässlicher Grundlage geleistet werden soll, ist nach meiner Überzeugung mit den Maßstäben des Hartz-IV-Urteils und auch mit einer weiteren Entscheidung aus dem Jahre 1998 unvereinbar. Denn damals hat das Bundesverfassungsgericht für das steuerrechtliche Existenzminimum verlangt, dass der Gesetzgeber bei der Bemessung des Existenzminimums in Zweifelsfällen nicht auf Kante nähen darf, sondern einen Sicherheitsabstand einhalten muss. ...
Der Schluss hieraus kann wohl nur sein, dass der Regelbedarf für Familien von der Realitätsgerechtigkeit, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, Lichtjahre entfernt und willkürlich festgesetzt ist. Dass die Betroffenen das „klaglos“ hinnehmen werden, ist kaum zu erwarten. Schon das wird die Klageflut bei vielen Sozialrichtern stark ansteigen lassen, die sowieso schon seit fünf Jahren auf Kosten ihrer Restgesundheit am Anschlag arbeiten. Ob das Bundesverfassungsgericht kurzfristig hier noch einmal ein Machtwort spricht, bleibt allerdings abzuwarten. Wenn die Gewerkschaften, Kirchen und Verbände still halten und die Betroffenen allein im Regen stehen lassen, dürfte die Wahrscheinlichkeit stark sinken. Das Umgekehrte gilt aber auch!
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