15. Oktober 2010

Leserverblödende Schlagzeile

Ich muss auf die gestrige sog. Berichterstattung aus dem neuen, chicen Hauptstadtbüro
zurückkommen, denn diese Schlagzeile ist grundfalsch:
Regierung: Gewalt gegen Polizisten wird härter bestraft
Gleich darunter steht es richtig:
Widerstand gegen Polizeibeamte soll härter bestraft werden.
Widerstand ist nicht gleich Gewalt, in der regierungsergebenen OZ schon. Werr sich solch eine Schlagzeile ausdenkt, betreibt Leserverblödung.

Hier eine Erläuterung, die Ihnen klarmacht, was da tatsächlich passsieren soll:

... Beim “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” geht es nicht um Polizistenverprügeln. Fürs Polizistenverprügeln gibt es Paragrafen, die nennen sich Körperverletzung oder gar Gefährliche Körperverletzung. Auf Körperverletzung oder gefährliche Körpverletzung stehen heute bereits Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. (Steht sogar in der OZ, mehr aber auch nicht.)
Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geht es um andere Sachverhalte. Zum Beispiel die Person, die sich aus dem Polizeigriff windet, ohne den Polizisten zu verletzen. Oder jenen, der sich dem Anlegen von Handschellen widersetzt, seiner Verhaftung oder Verbringung an einen anderen Ort. Sofern der Beamte keine körperlichen Schäden davon trägt, ist das alles Widerstand.
Die Betroffenen müssen übrigens keine Beschuldigten sein. Es können auch Demonstranten sein. Oder Passanten, die sich unvermittelt in einem Polizeieinsatz finden. 
Hervorhebung von mir
Alles unter der Schwelle der Körperverletzung wurde bisher schon mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht. Wahrlich kein schlechter Tarif, wenn man die Wahrheit über die wirklich in Frage kommenden Tathandlungen sagt – wozu Leute wie Frank Richter offenbar nicht in der Lage sind.
Die neue Maximalstrafe wird den Widerstandsparagrafen weiter zum Disziplinierungsinstrument verfeinern. Die Drohkulisse wird jedenfalls um eine Etage aufgestockt. Doch den Funktionären scheint aufzugehen, dass das eine Jahr mehr noch längst nicht der erhoffte Durchbruch auf dem Weg zum totalverängstigten Bürger ist, der künftig schon im Angesicht einer Polizeiuniform bevorzugt das Weite sucht, jedenfalls aber bedingungslos kuscht. Und der vor allem nicht Demonstrieren geht.
Nein, nun soll auch noch eine Mindeststrafe her. Drei Monate Gefängnis soll es mindestens geben, und zwar für jede noch so geringe Form des “Widerstands”. ...

Auf der anderen Seite ist es Demonstrierenden fast unmöglich zu identifizieren, welcher Polizist sie verprügelt hat, also eine Körperverletzung beging. Wie in Stuttgart zu sehen war, sind die Bereitschaftspolizisten vermummt und ohne Nummern auf die Demonstrierenden gehetzt worden.

Von all dem erfahren sie nichts aus dem Regierungssprachrohr OZ.
Viel Spaß auch weiterhin beim Geldausgeben für die OZ!

5 Kommentare:

  1. Anonym15.10.10

    Grundfalsch ist auch das Foto von den vermummten Steinewerfern.

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  2. Anonym15.10.10

    Das war völlig klar. Nun muss die Bevölkerung eingeschüchtert werden.
    Habe ich das richtig verstanden?
    Wenn ich mich bei einer Demo von einem Polizisten, der mich festhält, losreissen will, dann kann ich härter bestraft werden?

    Soll dem Volk das Demonstrieren schon vergehen?!

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  3. "Wenn ich mich bei einer Demo von einem Polizisten, der mich festhält, losreissen will, dann kann ich härter bestraft werden?"

    Ja, vorgeschlagen wurde eine Mindesthaftstrafe von drei Monaten.

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  4. Anonym15.10.10

    Die Polizei muss immer auf die Falschen raufhaun.

    (das Lied ist fast zerpflückt und irgend etwas passt immer, sei wachsam)

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  5. Anonym15.10.10

    organisierte Verfassungskriminalität, angeordnet von den Hochwürden unseres fast Lumpenlandes, könnte man auch dazu sagen.

    diese Wortwahl stammt aus einem Kabarettstück zur Entlassung N. Brender.

    organiserte Verfassungskriminalität, organisiert von Koch, Merkel und Co

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