3. August 2009

Bürgerinitiativen: Dong-Unterlagen immer noch nicht vollständig

Die Allianz gegen das Kohlekraftwerk hat am 31. Juli eine umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben. Grund:

Nach nun schon der dritten Vorlage von Antragsunterlagen der dänischen Firma DONG Energy endet heute eine weitere Beteiligungsrunde in den Genehmigungsverfahren für das geplante Steinkohlekraftwerk Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern).

Es ist ein Skandal, dass Dong drei Runden brauchte, um Unterlagen vorzulegen und womöglich noch eine vierte - keiner für die OZ.
Die OZ berichtet lieber über Politikergequatsche oder verbreitet lieber Märchen (nicht nur über das Dong-Projekt) als Fakten aufzubereiten und an die Leser zu verkaufen. Die OZ vermag es weiterhin nicht, den Sachverstand der Bürger im Land und der Leser zu nutzen.

Hier umfassende Auszüge aus der Pressemitteilung:

DONG Energy war wiederholt von den Genehmigungsbehörden aufgefordert worden, unvollständige und den komplexen Umweltfragen am Standort Lubmin nicht angemessene Unterlagen für den Bau des 1600 Megawatt-Kohlemeilers zu ergänzen. Mitarbeiter der Naturschutz- und Umweltorganisationen BUND, WWF und NABU, Experten aus der Wissenschaft und viele engagierte Fachleute aus dem ganzen Bundesland arbeiteten erneut an dem umfassenden Aktenpaket der Kraftwerksplaner. Ihr einhelliges Urteil: Auch nach Sichtung der neuen Unterlagen fehlen zahlreiche unerlässliche Untersuchungen, sind viele Fragen um den Gesundheitsschutz für die Menschen und um den Erhalt einmaliger Naturschätze nicht geklärt.

Cathrin Münster, Expertin für Meeresschutz des WWF, freut sich über das hohe Engagement der Fachwelt im Kampf gegen das Steinkohlekraftwerk:
„Zahlreiche Experten, die in der Wissenschaft höchste Reputation genießen, unterstützen uns in diesem Verfahren. Auch die Bürgerinitiativen haben mit beeindruckendem Sachverstand zugearbeitet. Der Behörde wird damit ein Kenntnisstand übermittelt, den DONG Energy nicht ansatzweise vorweisen kann.“

Mit den Plänen für das Kraftwerk, so ist sich der BUND-Naturschutzexperte Arndt Müller sicher, steht der gute Ruf einer ganzen Region auf dem Spiel::
„Das Kraftwerk würde zu einer immensen Gesundheitsgefährdung nicht nur für Badegäste, sondern auch für Freunde der einheimischen Fischarten aus dem Greifswalder Bodden führen. Die Seebäder Vorpommerns und die dort heimischen Küstenfischer müssten mit erheblichen Einbußen rechnen. Die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze wären gravierend.“

Der Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer, der die Verbände in diesem Verfahren vertritt, lobt allerdings ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Behörden:
„Die Behörden haben wohl erkannt, dass die Beteiligung der Verbände in diesem Verfahren wertvolle zusätzliche fachliche Informationen liefert. Wir haben den Eindruck, dass die Behörden mittlerweile viel Wert auf ein transparentes und rechtsstaatliches Verfahren legen.“

Die Behörden werden nun zu entscheiden haben, ob sie die EU-Kommission erneut beteiligen oder ob sie sich der Auffassung von DONG Energy anschließen, dass nunmehr keine erheblichen Beeinträchtigungen für Mensch und Natur mehr vorliegen.

Das rechtliche Risiko für das Vorhaben wären in beiden Fällen gleich hoch: Entscheidet sich das Land für eine nochmalige Beteiligung der EU-Kommission, wäre das Vorhaben nur beim Vorliegen ganz besonders dringender Gründe, zum Beispiel aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes genehmigungsfähig. Stellen sich die Genehmigungsbehörden dagegen auf den Standpunkt, dass die Kommission jetzt nicht mehr beteiligt werden muss, wäre das Risiko der Aufhebung einer Genehmigung in einem anschließenden Gerichtsverfahren, das von den Verbänden geführt würde, äußerst hoch. Damit wäre für das Land auch ein immenses Schadensersatzrisiko verbunden.

DONG Energy war bis zum Erörterungstermin in Übereinstimmung mit der Auffassung der Genehmigungsbehörden davon ausgegangen, dass es bei der Inbetriebnahme des Kraftwerks zu erheblichen Beeinträchtigungen von europäischen FFH-Gebieten, europäischen Vogelschutzgebieten und europäisch geschützten Arten kommen werde. Da darunter auch drei vorrangige Lebensräume (Freesendorfer See, Borstgrasrasen und Graudünen auf dem Struck) sowie eine vorrangige Art (der inzwischen wieder in der Ostsee heimische Stör) waren, musste die EU-Kommission beteiligt werden, und es wurde offensichtlich, dass das Kraftwerk entweder nur aus Gründen der Gesundheit der Menschen, der öffentlichen Sicherheit oder wegen positiver Umweltauswirkungen genehmigt werden kann. Nur aufgrund einer Kommissionsstellungnahme hätten auch andere Gründe angeführt werden können.

,Für DONG Energy war offensichtlich absehbar, dass diese Gründe nicht vorliegen und auch die EU-Kommission keine positive Stellungnahme abgeben würde. Aus diesem Grund hat sich der Kraftwerksbetreiber dann nach dem Erörterungstermin für eine andere Strategie entschieden. Durch marginale Veränderungen des Kraftwerksbetriebs und aus Sicht der Verbände lediglich behaupteten, aber keinesfalls nachgewiesenen Reduzierungen der von dem Betrieb ausgehenden Emissionen vertritt der Kraftwerksbetreiber nun die Auffassung, dass es weder zu erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete noch der europäischen Vogelschutzgebiete noch der geschützten Arten kommen wird. Man ist also bei DONG Energy offenbar der Ansicht, dass der geplante Bau des Kraftwerks durchaus mit dem Bau eines Einfamilienhauses verglichen werden kann.

Die Verbände haben nahezu sämtliche Punkte von DONG Energy in zweimonatiger intensiver Recherche widerlegt. Zu folgenden Einzelfragen haben die Verbände Stellungnahmen und separate Gutachten abgegeben:

Entstehung von Gesundheitsgefahren durch das Auftreten der potentiell tödlichen Bakterienart Vibrio Vulnificus.

Überproportionale Entstehung von giftigen Cyanobakterien bzw. Blaualgenmatten bei Inbetriebnahme des Kraftwerks.

Verschärfte Ausbreitungsbedingungen für die gesundheitsgefährdenden Bakterien sowie die Cyanobakterien durch den Kraftwerksbetrieb.

Darlegung der Akkumulation von Schadstoffen, insbesondere Quecksilber, in Fischen, die im Greifswalder Bodden gefangen werden und für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Gesundheitsgefahren durch Radioaktivität und toxische radioaktive Stoffe.

Erhebliche zusätzliche Quecksilbereinträge über den Luft- und den Wasserpfad bei Inbetriebnahme des Kraftwerks.

Berücksichtigung des Klimawandels und Langzeitwirkungen des Vorhabens. Gefährdung des Kurortstatus von Lubmin. Kein öffentliches Interesse für das Kraftwerk, insbesondere keine zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Negative Auswirkungen des Kraftwerks auf den Arbeitsmarkt.

Fehlerhafte Immissionsberechnungen und daraus abgeleitet fehlerhafte Beurteilung der Schadstoffproblematik.

Fehlerhafte Berechnung des Wirkungsgrads des Kraftwerks.

Unrealistische Behauptung der künftigen CO2-Speicherung.

Fehlende Erfassung der Lebensraumtypen und Arten des Ökosystems Greifswalder Bodden und der Herausarbeitung ihrer Empfindlichkeit auf die mit dem Kraftwerksbetrieb verbundenen Beeinträchtigungen.

Unzureichende Untersuchung der Auswirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Grundwasserabsenkung.

Untauglichkeit der von DONG Energy vorgeschlagenen sog. Schadensreduzierungsmaßnahmen, insbesondere der Reduzierung der Einleittemperatur unter bestimmten Bedingungen.

Fehlende Berücksichtigung kumulativ auf den Greifswalder Bodden wirkender Projekte.
Beeinträchtigung der prioritären europäisch geschützten Lebensraumtypen Borstgrasrasen, Graudünen, Freesendorfer See sowie der prioritär geschützten Art Stör.

Beeinträchtigung sonstiger Fischarten wie beispielsweise der Finte, des Aals, des Herings und anderer für die Fischerei wichtiger Fischarten.

Die Verbände haben dazu der Behörde zahlreiche Einzelgutachten von renommierten Experten vorgelegt.

Hervorhebungen von mir

Das alles hat Leser, die zu Hause sind, wo die Giftschleuder gebaut werden soll, nicht zu interessieren, findet jedenfalls bisher die OZ-Redaktion. Nochmals, das sind Fakten, ist nicht Bonzengeschwafel.

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