Noch einmal zum Verkauf von Anteilen der kommunalen Wohnungsgesellschaft Greifswald an ein Privatunternehmen.
Nach ein wenig Hin und Her erhielt ich den Link zur Pressemitteilung des Landesverwaltungsgerichtes Greifswald, die diese Überschrift hat:
Verwaltungsgericht Greifswald lehnt einstweiligen Rechtschutzantrag von
Bürgerschaftsmitgliedern der Hansestadt Greifswald gegen die Genehmigung des
Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern zum Verkauf von Anteilen der WVG
durch die Hansestadt Greifswald ab
Auch im Text steht nichts davon, das Gericht hätte den WVG-Anteilsverkauf bestätigt - alles genau so, wie ich vermutete.
Das lässt nur eine Schlussfolgerung zu:
Der Autor des Textes in der Greifswalder Zeitung, der Lokalchef, hat sich die Verkaufsbestätigung einfach ausgedacht. So werden Leser manipuliert; gewollt oder ungewollt, spielt dabei keine Rolle.
Beinahe hätte ich es vergessen: Die Lokalredaktion erhielt die Pressemitteilung vom Landesverwaltungsgericht mit Überschrift und mit dem selben Wortlaut, wie sie im Internet nachzulesen ist. Es gibt also keine Ausrede für den schwer wiegenden Fehler.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.