16. August 2008

Auch Obergericht genehmigt nicht Anteilsverkauf

Es ist etwa fünf Jahre her, als ich gefragt wurde, wozu Gesetze, Verordnungen usw. erlassen werden. Auf meine dämliche Antwort erhielt ich die Gegenantwort:
So schützt sich der Staat vor seinen Bürgern. Heute wurde ich wieder daran erinnert:
Gericht weist Beschwerde gegen Wohnungsverkauf zurück
Greifswald (dpa) Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat die Beschwerde von drei Greifswalder Bürgerschaftsmitgliedern gegen den Verkauf eines Minderheitsanteils der Wohnungsgesellschaft WVG zurückgewiesen. ... Es sei aus den Schriftsätzen nicht deutlich geworden, dass sich der Antrag auch gegen den Oberbürgermeister und das Innenministerium gerichtet habe, die für die Genehmigung des Verkaufs zuständig waren. Dies könne in einem Beschwerdeverfahren auch nicht nachgeholt werden.
Der letzte ist der entscheidende Satz:

Einen Fehler gemacht? Pech gehabt, denn einen Versuch hatten Sie nur.

Dass die OZ solch einen Vorfall zum Anlass nimmt, Hintergrund zu vermitteln, hoffe ich nicht einmal.


Zumindest hat die OZ darauf verzichtet, nochmals den Unsinn von der Genehmigung des Anteilsverkaufes durch das Oberverwaltungsgericht zu schreiben. Wahrscheinlich ist das eine der Arten, wie die OZ richtigstellt ohne das Wort Richtigstellung zu gebrauchen oder auch nur den Verdacht aufkommen zu lassen, etwas indirekt richtigzustellen.

Weiterhin unerwähnt lässt die OZ die Möglichkeit, dass der Verkauf an sich unrecht mäßig ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google