Staatsanwaltschaft zu Dong Energy: Vorwurf der Bestechung vom Tischberichtete die OZ am 1. Juni unter anderem:
In einer Fernsehsendung über das Projekt äußerte der Lubminer Bürgermeister Klaus Kühnemann, Anfang Dezember 2007 hätte ihm ein Mitarbeiter von DONG im Kontext einer Bürgerversammlung ein Bestechungsangebot gemacht. Zwei Zuschauer entschieden sich daraufhin, den Fall bei der Staatsanwaltschaft anhängig zu machen. Die Weiterverfolgung eben dieser Klagen wurde von der Staatsanwaltschaft jetzt abgewiesen, nachdem sie u.a. den Bürgermeister, Herrn Kühnemann, um eine Klarstellung seiner Äußerungen gebeten hatte. Der Bürgermeister hat seine Äußerungen später zurückgenommen.Am Tag darauf veröffentlichte die OZ online einen Brief des Bürgermeisters, auf den ich leider erst heute aufmerksam wurde. Hier der Wortlaut:
Bürgermeister hat nicht widerrufen
Wenn die OZ dem Ruf einer unparteilichen Zeitung gerecht werden will, sollte Sie gründlicher recherchieren und Pressemeldungen neutral wiedergeben.
Hallo, Herr Kühnemann, auf das gründliche Recherchieren können Sie lange warten. Das ist zwar Spekulation, aber in dreieinhalb Jahren Bloggerei meine feste Überzeugung geworden.
Am 01.06.2006 veröffentlichen Sie unter "Staatsanwalt spricht DONG von Vorwurf frei" die Behauptung "Die Weiterverfolgung ihrer Klage wurde nun abgewiesen, nachdem Bürgermeister Klaus Kühnemann um Klarstellung gebeten worden war und seine Äußerungen sogar zurückgenommen hat." Diese Meldung enspricht nicht den Tatsachen und weicht auch von der entsprechenden ddp-Meldung vom 28.05.2008, 14:47, erheblich ab.(Als Zeichen der Unsicherheit haben Sie selbst darauf verzichtet, den Verfasser des Artikels bzw. die Quelle der Pressemeldung anzugeben.)
(Schon bis hierher: journalistische Leistung der OZ: sechs minus)
Richtig ist, dass ich meine Äußerungen über den verbalen Versuch eines DONG-Mitarbeiters, "der Gemeinde Lubmin in der allgemein angespannten Finanzlage der Kommunen als guter neuer Nachbar Hilfe zukommen zu lassen", auch in gleicher Weise vor der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben habe. Wie TV-Reporter oder Leser diese Information interpretieren, entzieht sich meines Einflusses.
Über den Tatbestand eines Bestechungsversuches, der von mir zu keiner Zeit erhoben oder gar angezeigt worden war, habe die Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Und sie hat entschieden, indem sie die Ermittlungen eingestellt hat, da der Vorwurf nicht nachweisbar sei. Dies geschah aber nicht, weil ich angeblich meine Äußerungen zurückgenommen habe.
Ich erwarte eine angemessene Richtigstellung und für die Zukunft eine objektivere Berichterstattung.
Klaus Kühnemann aus Seebad Lubmin
So geht die OZ mit ihrer Fehlleistung um. Sie wird online versteckt, obwohl sie in der gedruckten Ausgabe erschien.
Meine Bitte an alle Blogleser: Informieren Sie Ihre Bekannten, die die OZ nicht online lesen. Es ist erschütternd, wie die OZ mit dem Lubminer Bürgermeister umgeht.
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