Hier der Meldungstext:
Das Bundesverfassungsgericht hat den Braunkohletagebau im nordrhein-westfälischen Garzweiler gebilligt. Die behördliche Zulassung des Vorhabens sei verfassungsgemäß, hieß es in Karlsruhe. Auch sah das Gericht keinen Anlass, die energiepolitische Entscheidung Nordrhein-Westfalens zu beanstanden.Und das heißt? Lesen Sie einfach ganz kurz nach.
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