19. Dezember 2013

Ruhe sei die 1. Bürgerpflicht

Dies ist alles, was das Blättle gestern zu einem Urteil lieferte, das umfassende Bedeutung für all jene hat, die ihre Bürgerrechte wahrnehmen wollen (Wohl genau deshalb hatte die OZ kürzest darüber informiert.)
Hier der Meldungstext:
Das Bundesverfassungsgericht hat den Braunkohletagebau im nordrhein-westfälischen Garzweiler gebilligt. Die behördliche Zulassung des Vorhabens sei verfassungsgemäß, hieß es in Karlsruhe. Auch sah das Gericht keinen Anlass, die energiepolitische Entscheidung Nordrhein-Westfalens zu beanstanden.
Und das heißt? Lesen Sie einfach ganz kurz nach.

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