10. März 2012

Möglicherweise sind Test und OZ-Jubel nichts wert

Geht es darum, Krämer zu bejubeln, sind OZ-Krämerseelen-Wirtschaftsweise dabei:
Stadtbäckerei Junge ist im Deutschlandtest die Nummer 1
... Überall im Norden von Rostock über Lübeck bis Hamburg findet man eine der insgesamt 165 Filialen der Bäckerei „Junge“. Und die kommen bei ihren Kunden gut an. Das geht aus einer Studie hervor, die vom Deutschen Institut für Service-Qualität aus Hamburg durchgeführt wurde. Insgesamt 17 verschiedene Bäckerei-Ketten in 39 Städten in ganz Deutschland wurden getestet, doch nur eine von ihnen wurde Testsieger: Die Stadtbäckerei „Junge“ ...
Was wurde getestet:
Die Testkäufer nahmen dabei die Freundlichkeit, die Kompetenz, die Schnelligkeit, das Angebot und das Ambiente bei verschiedenen Filialen genauestens unter die Lupe. ...
Die Qualität der Produkte, Hygiene usw. spielten also keine Rolle. Aber kommen bei den Kunden gut an, ist ja auch schon toll, allemal des Jubels (das ist natürlich keine journalistische Leistung, sondern Propaganda) in der OZ wert.

All jene, die nun den Backwarenladen wechseln wollen, sei zur Vorsicht geraten und Wikipedia zitiert:
Das DISQ (Deutsches Institut für Service-Qualität) geriet 2008 mit einer Studie über Stromanbieter in die Kritik. Bemängelt wurden willkürliche Testmethoden und dass der Testsieger für die anschließende Verwendung des Testergebnisses in seiner Werbung ein Entgelt gezahlt hatte.[5] Der Test selbst wurde dagegen nicht vom Testsieger bezahlt, da das DISQ keine Aufträge durch zu testende Unternehmen annimmt. Der Testsieg der Studie über Stromanbieter 2008 wurde nach der öffentlichen Diskussion in der TAZ nicht mehr beworben.[6] 2010 wurden die Methoden in einer Studie über Kreuzfahrten bemängelt, da das Institut sich auf den Vertriebsweg Internet konzentriert hatte, obwohl drei Viertel der Kreuzfahrten im Reisebüro gebucht werden.[7][8] Das Landgericht Potsdam untersagte in einem Urteil vom 6. Mai 2011 (nicht rechtskräftig) in erster Instanz einem Möbelhaus mit dem Testurteil „bestes Möbelhaus“ vom DISQ zu werben. Das Gericht fand zum einen irreführend, dass das Testsiegel in den Nationalfarben der Bundesrepublik Deutschland gehalten und mit der Bezeichnung „Deutsches Institut“ versehen ist, sodass viele Kunden glauben könnten, es handele sich beim DISQ um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende (wissenschaftliche) Einrichtung. Zum anderen weise die Untersuchung nach Ansicht des Gerichts erhebliche methodische Mängel auf. So impliziere die Auszeichnung „1. Platz, Bestes Möbelhaus“, dass die Qualität des Möbelhauses (insgesamt) getestet worden sei. Der Kernbereich, also Erwerb und Lieferung eines Möbelstücks, sei nicht ausreichend geprüft worden. Das DISQ hat sich dagegen – wie bereits aus dem Namen folgt – in erster Linie auf die Servicequalität fokussiert und das Beratungsgespräch zum Schwerpunkt genommen. Darüber hinaus würden die Prüfpunkte zur Hälfte auf einer subjektiven Beurteilung beruhen.[9] Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.[10]
Ein detailliertes Testergebnis der Studien und die angelegten Prüfkriterien sind für Verbraucher nicht einsehbar, es werden nur Gesamt- und Teilergebnisse veröffentlicht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google