5. Januar 2012

Wo Steuergeldverprasser sitzen

Nichts für OZ-Leser, denen seitenweise sinnloses Gequake über den Grüßaugust verkauft wird:

... Die Meldung des Tages (aber nicht für die OZ) kommt aber aus dem Berliner Sozialgericht, das die Faxen dicke hat von der Praxis in den JobCentern und deren Übermut, vor Gericht zu ziehen. Zu tausenden klagen Bürger und bekommen Recht, noch viel öfter aber ziehen die Jobcenter den Schwanz ein und ihre Schikanen zurück. “Einigung” heißt das dann. Man wird sich aber wohl kaum “einigen”, wenn die Jobcenter sich bis zur Klageerhebung an geltendes Recht gehalten haben.
Von den Prozesskosten sind dabei nicht nur die Hartz IV – Empfänger befreit, sondern auch die JobCenter. Das Sozialgericht fordert daher die Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für letztere. Alle Welt quakt von “Anreizen” für Arbeitslose, derweil können Menschenhasser in der Bürokratie nach Gusto rechtswidrig handeln ohne jedwede Konsequenzen fürchten zu müssen. Das ist nicht bloß ein obrigkeitsstaatliches Missverhältnis, es ermutigt auch charakterliche Hanswurste, ihre ganz persönlichen Leidenschaften auszuleben. Fragt sich jetzt allerdings, ob das so hingenommen wird oder gar so gewollt ist.

Dazu die Nachricht:

Sozialgericht überlastet
Zigtausend Hartz-IV-Empfänger klagen

Auch 2011 wurde das Berliner Sozialgericht mit Klagen überhäuft. Die meisten kommen von Hartz-IV-Empfängern. Die Richter sind total überfordert. Und sauer: Denn vier von fünf Klagen lassen sich auch ohne Prozess regeln. ...
Seit Einführung von Hartz IV haben sich die Klagen verdoppelt: Im Jahr 2005 waren es nur 22 587. Verdoppelt hat sich deshalb auch die Zahl der Berliner Sozialrichter, doch die müssen nicht nur die neuen, sondern auch die etwa 40 000 offenen Verfahren bearbeiten.
Ähnlich angespannt ist die Situation in Brandenburg, wo 2011 rund 24 000 neue Klagen eingingen.
Als besonders ärgerlich empfinden es die Juristen, dass am Ende nur 20 Prozent der Klagen durch die Gerichte entschieden werden, die restlichen 80 Prozent lassen sich durch Vermittlung zwischen Klägern und den jeweiligen Jobcentern beilegen – ohne dass es zu Prozessen kommt. Mit etwas gutem Willen könnte man also einen großen Teil der Klagen vermeiden. Berlins Sozialgerichtspräsidentin Sabine Schudoma hatte schon vor einem Jahr vergeblich gefordert, die 2006 vom Bund abgeschaffte Gerichtsgebühr für Jobcenter in Höhe von 150 Euro wieder einzuführen.
Dann bestünde für diese ein höherer Anreiz, Klagen selbst im Vorfeld zu vermeiden. Die Politik habe diese Forderung aber leider nicht aufgegriffen, hieß es am Dienstag aus Juristenkreisen.

Das müsste jeden Steuerzahler auf die bildliche Palme bringen, denn es werden deutschlandweit Hunderte Richter (und zusätzliches Personal) beschäftigt, weil in Jobzentren unfähige, ahnungslose, und faule Mitarbeiter sitzen, die sich lieber verklagen lassen, als selbst zu versuchen, Streitigkeiten zu verhindern bzw. zu klären.
Doch das Personal in Jobzentren, Argen usw. wird von Medien wie der OZ seit Jahren systematisch geschützt. Ganz im Gegenteil dazu hatte die OZ nichts dagegen, dass Alg 2-Berechtigte ausspioniert werden, deren Arbeitskraft missbraucht wird und alle unter Generalverdacht stehen. Ich habe das etliche Mal nachgewiesen. 

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