Brennelementesteuer: Atomkonzerne haben verloren
Erstmals hat ein Gericht in Deutschland die umstrittene Brennelementesteuer für verfassungsgemäß erklärt. Die von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe, mit Hilfe der Gewinne aus der Laufzeitverlängerung abgeschöpft werden sollten, sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Finanzgericht Baden-Württemberg. Ein weiterer Rückschlag für die Lobbyisten der Atomenergie in Deutschland, die nun für jeden Brennstab, der in den neun AKW zum Einsatz kommt, Millionen zahlen müssen. ...
Die Richter urteilten in dem Eilverfahren, für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Einführung der Steuer in Form einer Verbrauchsteuer komme es nicht darauf an, ob die Steuer auf die Stromkunden abwälzbar sei oder nicht. Zudem liege keine Verletzung des Eigentumsrechts der Betreiber von Atomkraftwerken vor, sofern es diesen weiterhin möglich sei, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben.
Die Entscheidung der Richter in Stuttgart ist aber nur eine Etappe in einem langen Rechtsstreit. Denn das Finanzgericht erwartet, dass die EnBW gegen die Entscheidung beim Bundesfinanzhof Beschwerde einlegen wird. Ein EnBW-Sprecher sagte, die Entscheidung werde nun geprüft.
Atomkraftgegner weisen darauf hin, dass das Geld u.a. für die Sanierung der Asse eingesetzt werden soll:
“Jahrzehntelang haben die AKW-Betreiber das ehemalige Endlager als billige Müllkippe genutzt und ein Desaster provoziert. Nun müssen sie – zwar über Umwege – dafür zahlen.”
Hier die Pressemitteilung des Gerichtes vom 12. Januar, die so ziemlich niemanden interessiert hat, als hätte es den sog. Atomausstieg nie gegeben und weil es wohl die Agenturen nicht interessierte, von deren Material hätte kopiert werden können.
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