Da die OZ durch Nichtberichten den Eindruck hervorrufen könnte, um das Milliarden-Verschwendungsprojekt Stuttgart 21 herrsche selige Eintracht, weise ich auf dies hin:
Offener Brief:
Die Deutsche Bahn AG misst mit zweierlei Maß – Bei Stuttgart 21 werden Naturschutzbelange mit Füßen getreten
Sehr geehrter Herr Grube,
am gestrigen Dienstag sind im Auftrag der Deutschen Bahn AG weitere Bauarbeiten zum Grundwassermanagement im Mittleren Schlossgarten begonnen worden, die einen Eingriff in die Naturschutzbelange darstellen. So wurde beispielsweise ein Baum gefällt. Diese Arbeiten sind – wie schon die Baumfällungen am 30.09.2010 - rechtswidrig, da sie ohne Beachtung der im geltenden Planfeststellungsbeschluss verankerten landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Verpflichtungen durchgeführt wurden
(und mit Wasserwerfern und Pfefferspray auch gegen demonstrierende Schüler und Rentner verteidigt worden). Sie sind daher sofort einzustellen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nebenbestimmung A.VIII.5.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 von der Deutschen Bahn AG zwingend die Vorlage einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung rechtzeitig vor der Aufnahme von Bauarbeiten im Mittleren Schlossgarten verlangt.
...
Wir missbilligen ausdrücklich das zu Tage tretende Rechtsverständnis der Deutschen Bahn AG. Wir akzeptieren nicht, dass Sie – sehr geehrter Herr Grube – offensichtlich mit zweierlei Maß messen. Einerseits – insbesondere im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen unter den Projektpartnern – proklamieren Sie die Einhaltung geltenden Rechts, andererseits aber ignorieren sie ständig die eigenen naturschutzfachlichen Verpflichtungen und Rechte. Allem Anschein nach will die Deutsche Bahn AG noch vor der Volksabstimmung über Stuttgart 21 weitere vollendete Tatsachen schaffen. Ein derartiges Vorgehen ist absolut inakzeptabel.
Bereits seit über einem Jahr haben wir immer wieder auf die Missachtung der naturschutzfachlichen Vorgaben und Bestimmungen hingewiesen. Wir fordern Sie daher auf, alle weiteren Baumaßnahmen sofort zu stoppen. ...
Die Naturschützer haben Recht, entschied ein Gericht:
S21: Gericht stoppt Grundwassermanagement
Die Bahn muss Arbeiten am Grundwassermanagement für Stuttgart 21
vorerst stoppen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
entschieden. ...
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