21. April 2011

"Sprachführung der Medien teilweise unerträglich"

Die OZ hatte auf tückische und und seit Jahren gehandhabte Weise indirekt Alg 2-Berechtigte in Misskredit gebracht. Ich hatte dazu eingetragen.

Dazu erhielt die OZ einen Leserbrief:
Begriff Hartz-IV-Familien stigmatisiert Schwache
Zum Begriff „Hartz-IV-Familien“: Sie sollten die betroffenen Familien und Menschen nicht Hartz-IV-Familien nennen. Die betroffenen Einkommenslosen und Finanzschwachen werden so unerträglich stigmatisiert. Die Sprachführung der Medien ist auch sonst teilweise unerträglich. Die betroffenen Bezieher von Arbeitslosengeld II sind auch nicht alle „sozialschwach“. Das Gequatsche der Politiker ist abstoßend, die merken aber nichts mehr.

Matthias Laack, Stralsund
Eine harte aber berechtigte Kritik.
Mehr Hintergrund, der zeigt, dass OZ-Redakteure keine Ahnung haben/haben wollen, finden Sie z.B. hier:

Rechtswidriger Anstieg der Hartz IV Sanktionen

... Nun pflegt man bei Springers Presse gern darüber zu wettern, dass Hartz IV Betroffene angeblich „Arbeitsverweigerer“ sind. Doch die Zahlen sprechen hier eine deutlich andere Sprache. Denn schaut man sich die Statistik genauer an, so ist hier ein sogar ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Laut der Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ) wurden Sanktionen aufgrund einer Weigerung „zumutbare Arbeit nach § 16 (3)“ in genau 99.642 der Fällen ausgesprochen. Das ist im gemessen an allen Leistungskürzungen ein Anteil von 13,7 Prozent und ein leichter Rückgang um 0,1 Prozent. ...

vielmals sind ist der Leistungsentzug nach geltenem Gesetz völlig rechtswidrig. „Fast 38 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen wurde im Jahr 2010 voll stattgegeben.“ Und in rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen vor den Sozialgerichten konnten die Betroffenen Erfolge erstreiten. ...

Das ist für OZ-Leser tabu, passt auch nicht zum Bild von den trefflichen Behörden und dem faulen Pack, das fressend und saufend vor dem Fernseher die Tage durchdämmert. Schon gar nicht dürfen OZ-Leser dies erfahren:

Gegenüber "gegen-hartz.de" bestätigte unlängst ein leitender Angestellter des Jobcenters Hannover, dass die Sachbearbeiter interne Vorgaben erhalten, in denen eine „Sanktionquote“ vorgegeben wird. Das bedeutet in der Realität, dass viele Sanktionen erteilt werden, obwohl die Sanktion als solches rechtswidrig ist. Die meisten Betroffenen nehmen allerdings die rechtswidrige Praxis hin und scheuen den Weg zum Sozialgericht, um den Sachbearbeiter nicht „zu verärgern“.

3 Kommentare:

  1. Anonym22.4.11

    Man kann nur hoffen, dass diejenigen, die sozial Benachteiligte heute So impertinent stigmatisieren dort auch bald landen!

    AntwortenLöschen
  2. @ Anonym
    Auge um Auge, Zahn um Zahn.
    So denke ich nicht.
    Im Übrigen werden sie dort nicht landen.

    AntwortenLöschen
  3. Anonym26.4.11

    Eine vorgegebene Sanktionsquote an die Sachbearbeiter der Jobcenter.
    Wer gibt diese Quote vor? Beschi.. per Gesetz oder wie ist das zu erklären?
    Ein Jammer in Germany-zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google