20. April 2011

Phasenhaft

Die OZ befindet gerade wieder in einer Phase, in der auf das faule Pack eingeschrieben wird, das fressend und saufend vor dem Fernsehgerät durch den Tag dämmert:
Immer mehr verweigern den Job
Die Jobcenter verhängen wieder mehr Sanktionen gegen arbeitsunwillige Hartz-IV- Empfänger. Nach einem starken Rückgang in den Vorjahren stieg ihre Zahl 2010 um 3,1 Prozent auf 102 631. Das geht aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. 2008 hatte die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder einen Ein-Euro-Job ablehnten, allerdings noch weit höher gelegen — nämlich bei 117 516.
Tja, aber immer mehr verweigern den Job? Das ist OZ-Logik.
Die BA führt den leichten Anstieg der wegen Jobverweigerung ausgesprochenen Sanktionen unter anderem auf eine zunehmende Professionalisierung der Jobcenter zurück ...
Es ist also nur ein leichter Anstieg nach einem viel höheren Niveau im Jahr 2008.
Glatt vergessen hat die OZ dies:

Eine Sprecherin der Nürnberger Behörde warnte aber davor, die Zahlen überzubewerten. Etwa 96 Prozent der erwerbslosen Hartz-IV-Empfänger verhielten sich völlig regelkonform.


Sie bezieht sich auf alle 828708 Sanktionen, nicht allein auf die Verweigerung von Arbeitsstellen inkl. Ein-Euro-Slaverei.

Das ist der OZ piepegal.

Ansonsten verweise ich auf diesen Eintrag, in dem die Sache bildlich gerade gerückt wird.

2 Kommentare:

  1. Edward20.4.11

    Ja, widerlich - diese unkritische, 100prozentige Übernahme von dpa. Der NDR hatte wenigstens nachgefragt: DGB: "Minimales Problem"
    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Mecklenburg-Vorpommern warnt davor, die Strafen gegen Hartz-IV-Bezieher für eine Pauschalverurteilung zu missbrauchen. Die Statistik der Arbeitsagentur gäbe nur ein Zerrbild der Wirklichkeit wider, so DGB-Landeschef Ingo Schlüter im Gespräch mit NDR 1 Radio MV. Gemessen an 300.000 Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, sei die Zahl der Strafen verschwindend gering.

    Hinzu komme, dass fast jeder zweite mit Erfolg dagegen klagt, wenn ihm im Strafbescheid Arbeitsverweigerung, Abbruch von Eingliederungsmaßnahmen oder schlicht die Nichtmeldung bei der Arbeitsagentur zur Last gelegt wird. Schlüter meint: Hier werde ein minimales Problem völlig überzeichnet.

    (Quelle)

    AntwortenLöschen
  2. Anonym20.4.11

    Es wird natürlich von der "OZ" auch nicht nachgefragt, um was für "tolle" Jobs es sichhandelt, die abgelehnt wurden.

    Der Mensch lebt nicht um zu arbeiten, sondern er möchte arbeiten, um anständig und würdevoll zu Leben!

    Diese ständige Hetze ist verlogen und erinnert mich an vergangene Zeiten.

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google