2. März 2011

Vom Umgang mit einem Leserbrief

Jedes Mal, wenn sich die OZ für eine Rästelrunde bezahlen lässt, statt Fakten zu verkaufen, also jedes Mal, wenn sie spekuliert, wenn sie eine Schlagzeile mit einem Fragezeichen enden lässt, hat sie keine Ahnung. Jedes Mal, wenn sie eine Gegenseite zu Vorwürfen nicht befragt und die Vorwürfe dennoch an Sie verkauft, ist das völlig normal, kritischer Hochwertjournalismus. Sonst würde die OZ es nicht so oft tun.

Wenn jedoch ein Leserbriefschreiber, zumal ein OZ-Abonnent, etwas nicht beweisen kann, passiert was? Dann werden höhere Ansprüche gestellt als an die eigene, hoch bezahlte, sog. kritisch-hochwertige Arbeit.
Lesen Sie selbst: 

Zu dem folgenden OZ Beitrag vom 23.02.2011, der den Lesern äußerst verkürzt das Ergebnis eines Bürgerschaftsbeschlusses nahe bringen will,
Abfallsatzung ändert sich rückwirkend zum 1. Januar. Greifswald (OZ) - — Mit 21 zu 16 Stimmen bei zwei Enthaltungen beschloss die Bürgerschaft Montagabend die zuvor in den Fachgremien kontrovers diskutierte Abfallgebührensatzung.
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 erhöhen sich damit die Müllgebühren für alle Greifswalder um durchschnittlich 15 Prozent im Vergleich zu 2010. Für Gewerbetreibende fällt die Preissteigerung mit 23 Prozent noch höher aus. Hintergrund ist unter anderem die Neuregelung zum Grünschnitt. Dieser kann nun, wie vor 2010, wieder kostenlos zu den Annahmestellen gebracht werden. Die Kosten sind somit Teil der Abfallgebühren. ph
hatte ich einen ergänzenden Online-LB geschrieben. Dieser wurde nicht veröffentlicht. Auf Nachfrage erhielt ich von der Online-Redaktion diese Begründung (Auszug):
... zunächst einmal verwehren wir uns entschieden gegen den Vorwurf der Zensur, der in unseren Augen völlig unangebracht ist. ... In dem Brief "Eigentümer enteignet" vom 23.2. stellen Sie zahlreiche Behauptungen auf. Ob diese richtig sind entzieht sich allerdings unserer Kenntnis. Wir können es nicht mit unserem journalistischen Selbstverständnis vereinbaren, Behauptungen ungeprüft zu veröffentlichen - auch wenn sich herausstellen sollte, dass sie wahr sind. ... Da die Briefe aber auch die Printredakteure erreichen, kann es natürlich sein, dass man Ihre Zuschrift dort als Anregung versteht - auch wenn wir Sie im Leserbrief-Forum aus den genannten Gründen nicht veröffentlichen.
Mal so dazwischengefragt: Seit wann und wie oft hat denn die OZ einen Leserbief zum Anlass genommen, sich erfolgreich anregen zu lassen?
Und worin das journalistische Selbstverständnis der OZ besteht, habe ich auch noch nicht herausgefunden. Seit wann veröffentlicht die OZ keine Behauptungen ungeprüft?

Die „Printredaktion“ Greifswald veröffentlichte schließlich einen stark gekürzten LB mit geänderter Überschrift. 
Mit Geschäftsgeheimnis abgespeist Zu: „Müllgebühren steigen“Die Greifswalder werden von einem ihrer Unternehmen in einer Weise an der Nase herumgeführt, die den Umfang eines Leserbriefes sprengt. Das kann eigentlich nur damit erklärt werden, dass es der Greifswald Entsorgung GmbH (GEG) fast 20 Jahre gestattet wurde, so zu verfahren. Nur soll ja jetzt der private Eigentümer aus Osnabrück, dem Millionenprofite aus dem Vermögen der Greifswalder Bürger zugeschanzt wurden, seine Anteile an die Stadt zurückverkauft haben. Damit schmerzen mich die zu viel gezahlten Gebühren inzwischen weniger. Es schmerzt mich aber, wenn ich mit dem Argument des Geschäftsgeheimnisses abgespeist werde, wenn es um konkrete Fragen zu einer äußerst zweifelhaften Kalkulation geht. Manfred Peters

Es folgen der fehlende, anschließende „unzensierte“ Teil und die ursprüngliche Überschrift:

Eigentümer enteignet!  
 ... Offensichtlich schlechte Verträge mit Dritten werden nicht offen gelegt und führen zu Gebühren, die im Vergleich mit Rostock, Wismar und Neubrandenburg ein Vielfaches betragen.
Erträge werden in der Kalkulation nicht ausgewiesen. So hätte die GEG aus 4.000 t Altpapier 2010 ohne große Anstrengungen schon wieder mehr als 200 Tsd. € erlösen können, man findet dazu in der Kalkulation aber keinen Cent.

Übrigens, Rückforderung von zu viel gezahlten Gebühren ist laut aktueller, von der Stadtverwaltung erwirkter Rechtsauffassung der Greifswalder Verwaltungsgerichtsbarkeit im Falle eines geänderten Leistungsbereiches/Kalkulationsumfangs, „Rosinentheorie, die im Bereich des kommunalen Abgaberechts keine Stütze findet.“ Wenn in der Diskussion der Bürgerschaft eine mögliche Rückzahlung von zu viel kalkulierten Gebühren versprochen wird, muss man also leider von einer bewussten Täuschung ausgehen.

Soviel ich weiß, hat sich die Greifswalder Redaktion kein bisschen anregen lassen, jedenfalls nicht erfolgreich.

1 Kommentar:

  1. Anonym2.3.11

    Toll, daß einem wieder mal mit satten 15% tief in die Taschen gegriffen wird.

    Meinen Dank dafür an die Bürgerschaft!

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