11. Februar 2011

"Jetzt Hartz IV Regelsatz-Klage einreichen"

Es ist noch ein wenig zum menschenverachtenden Hartz 4-Geeiere nachzutragen:

Sozialrichter Jürgen Borchert heute Morgen im Deutschlandfunk über die geplante Neuregelung von Hartz IV.

Liminski: (…). Die Hartz IV-Empfänger, heißt es, werden rückwirkend ihr Geld bekommen. Kann man das Ergebnis bis jetzt als zinsloses Darlehen bezeichnen?

Borchert: Ja, das ist der richtige Begriff. Da haben Sie es auf den Kopf getroffen. Das ist ein zinsloses Darlehen, was sich der Staat bei den Ärmsten der Armen holt, denen er übrigens mit dem Sparpaket die Hauptverantwortung zuweist für die Zockerei der kriminellen Elemente an den Weltfinanzmärkten. Das ist aberwitzig, was hier passiert. Wir wissen, dass die Hartz IV-Empfänger den Löwenanteil schon am Sparpaket tragen müssen, was der Bund aufgelegt hat, damit die Folgen der Finanzmarktkrise bewältigt werden können, also ausgerechnet die Ärmsten der Armen müssen für die kriminellen Zocker ihre Mäuse herausrücken. Es ist absurd, was da passiert. ...

Hier als Text.

Vor allem aber an alle Alg 2-Berechtigte:
Nach den gescheiterten Verhandlungen über die Ausgestaltung der sogenannten Hartz IV-Reformen der Bundesregierung, rufen Erwerbslosen-Gruppen zum massenhaften Einreichen von Klagen auf. ...
Erst Antrag, dann Widerspuch und dann Klage
Das Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO) ruft nun dazu auf, massenhaft höhere Hartz IV Regelsätze zu beantragen und für Kinder zusätzlich Gelder für Bildung und kulturelle Teilhabe einzuklagen. „Betroffene sollten nun höhere Regelsätze einklagen. Und da wird es um ein vielfaches von fünf Euro gehen,“, sagte Martin Behrsing, Sprecher der Initiative. ...
Wir sprechen aber von mindestens 80 Euro mehr, nur für Ernährung. Hinzu kommen dann noch andere Sachen, die bisher nicht gedeckt sind“, so Martin Behrsing weiter.

Landessozialgerichtspräsident erwartet Verfassungsklage
Für das Argument einer Klage sprechen auch die Äußerungen des obersten Richters am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert. Dieser sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Wahrscheinlichkeit nun groß sei, dass die Sozialgerichte das Bundesverfassungsgericht anrufen werden. "Wenn ein Betroffener sein Existenzminimum einklagt, müsste nach meiner Überzeugung jedes Sozialgericht wegen der Regelbedarfe den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen", sagte Borchert der Zeitung. Die Regelungen die nach wie vor bestehen, entsprechen nämlich nicht den Vorgaben des Grundgesetzes. Die obersten Verfassungsrichter könnten diesem „Schwebezustand“ ein Ende bereiten und den Regelsatz per einstweiliger Anordnung festlegen. ...

Betroffene sollten alles lesen.

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