20. Oktober 2010

Bonzenquark statt Hintergrund

Politikseite:
Minister: Demonstrationsrecht bei „Stuttgart 21“ missbraucht
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht bei den Protesten gegen das umstrittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ das Grundrecht auf Demonstra- tionsfreiheit missbraucht. „Wenn Tausende 13-jährige Schüler von ihren begüterten Eltern Krankschreibungen kriegen, um zu demonstrieren, dann ist das ein Missbrauch des Demonstrationsrechts.“ Die Grünen reagierten verärgert auf die Demonstranten-Schelte. Es sei ein „trauriger Offenbarungseid, wenn ausgerechnet der Verfassungsminister der Republik Menschen beschimpft“, die ihr Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit wahrnähmen, sagte Grünen-Chef Cem Özdemir ...
Die Grünen reagierten verärgert, sonst niemand? Ich habe schon seit einiger Zeit nicht solch tendenziöses Zeug in der OZ gelesen, wie über die Stuttgart-Geschichte.

Hier ein Kommentar:

Stuttgart 21 Rebellion aus reichem Hause

Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) hat mit seinen Äußerungen eine Welle der Empörung ausgelöst. Er hatte "die Senkung der Gewaltschwelle bei den Demonstranten" beklagt ...
Wenn es nach Innenminister de Maizière geht, ist Stuttgart 21 eine Art Klassenkampf, nur von oben nach unten. Helmut Schümann folgert daraus: Die demonstrierenden Schüler brauchen gar keinen Bahnhof. Weil sie von ihren Eltern in der S-Klasse rumkutschiert werden. ...

Hier ein Blogeintrag:


De Maizière kritisiert "Stimmungsdemokratie" und scheint auch wenig vom Schlichter Geißler zu halten
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) heizt den Konflikt um Stuttgart 21 und allgemein den Unmut über Schwarz-Gelb an. ...

Wenn Sie gesammelten Hintergrund benötigen, lesen Sie z.B. hier weiter, z.B.:

Offener Brief der Initiative „Juristen gegen Stuttgart 21“

Wir – eine Initiative von Juristen – treten mit diesem offenen Brief der geradezu gebetsmühlenhaft wiederholten Behauptung der Projektbefürworter entgegen, Stuttgart 21 sei “unumkehrbar”, weil demokratisch legitimiert, ein Ausstieg sei nicht oder nur zu exorbitant hohen Kosten möglich und gefährde den Rechtsstaat. ...

Anmerkung WL: Interessant sind die Ausführungen warum das Bürgerbegehren gerichtlich nicht mehr zugelassen wurde und dass eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit durch die Gerichte gar nicht möglich war. 

Interessant ist auch, dass OZ-Leser davon keine Ahnung haben, stattdessen gegen Geld mit Politikergequatsche belästigt werden.

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