8. September 2010

Polizei sollte sich Beispiel an BaFin nehmen, besser umgekehrt

Sie sind Autofahrer, zu schnell gefahren und dabei erwischt worden? Eine Weile später rief die Polizei Sie an und ermahnte Sie, zukünftig die Geschwindigkeit einzuhalten oder es passiert nichts. Das wars. So läuft das nicht? Sie müssen zahlen?
So sollte es aber ablaufen, nähme sich die Polizei ein Beispiel an der BaFin:


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in den letzten beiden Jahren nur wenige Bußgelder verhängt. Viele Verstöße quittierte sie schlicht mit einer Belehrung - oder stellte die Verfahren gleich ein.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) „ahndet“ Verstöße immer häufiger durch einen bloßen Telefonanruf. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler, das dieser Zeitung vorliegt. ...

Von 3712 Verletzungen wurden nur 21 mit einem Bußgeld bestraft, in 288 Fällen folgte eine bloße Belehrung. Mehr als 3000 Verfahren wurden hingegen ohne jede Reaktion eingestellt. ...

Den Rest lesen Sie in der OZ nach (Soll ein Witz sein.)

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