2. Juni 2010

Kein Thema

Ganz dringend verweise ich auf diesen Eintrag, der eine OZ-Meldung um eine äußerst wichtige (außer für OZ-Leser, die hat das nichts anzugehen) Information ergänzt, wonach Alg 2-Berechtigte wie alle Bürger ein Recht auf freie Ortswahl haben. Offensichtlich war das eingeschränkt worden, sonst hätte das Bundessozialgericht nicht darüber entscheiden müssen.

Wer etwas gegen die Greifswalder Grünen hat, kann auch hier nachlesen:

Bundessozialgericht: Keine Begrenzung der Kosten der Unterkunft bei Umzug in ein anderes Bundesland bei Arbeitslosengeld II Bezug.
Und wer es lieber öffentlich-rechtlich mag, liest hier nach.
Wer den Leuten die Umzugskosten verwehrt, wenn sie in ein anderes Bundesland umziehen wollen, hält Alg 2-Berechtigte für Bürger welcher Klasse? Dass das kein OZ-Thema ist, zeigt erneut, wie dort über Alg 2- Berechtigte gedacht wird.

1 Kommentar:

  1. Die Verlinkung zum gegen-hartz.de-Artikel, ansonsten eine gute Seite, ist in diesem Fall problematisch. Dort heißt es, zumindest in der Einleitung, dass die Begrenzung der Miethöhe nicht bei einem Umzug "in ein anderes Bundesland" gilt. Dies ist eine Verkürzung, da die Begrenzung nur bei einem Umzug innerhalb desselben Wohnungsmarktes gilt. Schon ein Umzug von Greifswald nach Weitenhagen lässt die Anwendung der Begrenzung nicht mehr zu. Auf das Bundesland kommt es nicht an, auch der Umzug innerhalb eines Bundeslandes ist damit voraussetzungslos.

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