4. Mai 2010

Über sittenwidrigen Lohn

Schade, dass nur wenige Betroffene das erfahren werden:

Sechs Euro Stundenlohn für eine Fachverkäuferin - das ist selbst im schlecht bezahlten Osten Deutschlands eindeutig zu wenig. Arbeitsrichter in Sachsen geben der Klage einer Verkäuferin statt, die wenigstens zwei Drittel des ortsüblichen Tariflohns verlangte. ...
Der Lohn stehe in einem "erheblichen Missverhältnis" zur geleisteten Arbeit bei dem Textil-Einzelhändler einzustufen, urteilten die Richter. Der Tariflohn sei als übliche Vergütung anzusehen, auch wenn der Tarifvertrag mangels Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien keine Anwendung finde. Eine um etwa die Hälfte niedrigere Vergütung sei sittenwidrig, der Vertrag nichtig. ...

Das ist übrigens eine Agenturmeldung (cte/apn/ddp), die nur kopiert zu werden brauchte.

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