30. März 2010

"Totale Erfassung der Freiheitswahrnehmung"

Die OZ wartet täglich mit Personalien auf, dass mir schon nach einem Blick schwindlig wird vor Langeweile:
Das ist an Bedeutungslosigkeit schwerlich zu übertreffen und wiederholt sich dennoch täglich im OZ-Onlineauftritt.

Über diese Personalie erfahren Sie nichts aus der OZ:

... An diesem Mittwoch wird sich Starostik wieder beschweren, diesmal über "Elena", das "Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises". Im Namen von etwa 30.000 Menschen. Es ist gewissermaßen die Fortsetzung der Vorratsdatenbeschwerde. Denn im Urteil der Karlsruher Richter steht der Satz: "Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland."
Er hat erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt, nun hat der Berliner Anwalt Meinhard Starostik ein neues Ziel: die Abrechnungsdatenbank Elena. ...

Warum er das hat?

Und was ist "Elena" denn anderes als eine totale Erfassung der Freiheitswahrnehmung? Gespeichert werden Lohn und Steuerklasse, Name, Anschrift, Geburtsdaten, Beruf, Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Angaben zu Entlassungen und Abmahnungen und Kündigungen von bisher 35 Millionen Menschen, alles an einem Ort.

Meinhard Starostik, der freudige Nutzer von elektronischen Informationssammlungen, arbeitet nun also schon zum zweiten Mal gegen solche Datenspeicher. Jene, die er im Verdacht hat, zu weit zu gehen. ...

3 Kommentare:

  1. Anonym30.3.10

    Ich bin gespannt, wann der Mikrochip, den man implantieren kann, zur Diskussion steht.

    Damit kann man auch jeden orten.

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  2. Anonym30.3.10

    Eine neue Grippe erfinden, einen Impfstoff dagegen anbieten, der den Chip enthält. Oder die Zahnärzte verpflichten, einen Chip statt Plompe einzubauen.

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  3. Anonym30.3.10

    Zur Zeit wird der Chip aber nur unter die Haut eingesetzt.

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