18. März 2010

Alg 2: Sanktionen aufgeschoben, klagen lohnt

Da die OZ dies voraussichtlich nicht melden wird, tue ich es:
Hartz IV- §31-Sanktionen ausgesetzt

Unrechts-staatliche Hartz IV-§31-Sanktionen durch „aufschiebende Wirkung“ ausgesetzt: Sozialgericht des Saarlandes schließt sich Bewertung des Bundessozialgerichts an.

„Wie von uns erwartet zieht das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar in Verbindung mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 18. Februar in Sachen Hartz IV-Sanktions-§31 weitere Kreise,“ freut sich Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. Die Hartz4-Plattform Sprecherin ergänzt: „Mittlerweile ist es mit einem unanfechtbaren Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März gelungen, die Sanktionen, diesen nach Bewertung des Bundessozialgerichts „schwerwiegenden Eingriff“, durch eine Eilklage unmittelbar auszusetzen.

Erstmals konnte nämlich in diesem Zusammenhang das – für Hartz IV ausgeschlossene - Recht auf „aufschiebende Wirkung“ wieder hergestellt und so dem Kläger das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ durch sofortige Zahlung des sanktionierten Regelsatzes sicher gestellt werden.“ ...

2 Kommentare:

  1. Dazu muss allerdings ergänzt werden, da nicht alle den kompletten Text oder erst recht nicht den Beschluss des SG lesen werden, dass das SG allein wegen der zu allgemeinen Rechtsmittelbelehrung diesen positiven Beschluss gefasst hat.
    Keineswegs ist damit etwas zur Zulässigkeit von Sanktionen nach dem Urteil des BVerfG gesagt worden.
    Ich bin der Meininug, dass Sanktionen, wenn überhaupt, nur noch unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen in Zukunft möglich sein werden. Dazu kommt aber noch was von mir.

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  2. Anonym19.3.10

    Das die Sanktionswut damit gebremst werden wird, ist schon ein toller Fortschritt!

    Bei den Argen und Mobb-Centern ist aber noch viel zu viel im argen und ein reinigender Personalwechsel täte da sicher auch sehr gut.

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