Dass viel Rechnerei Scharlatanerie ist und dass unausgewogene und fehlerhafte Berichte in manchen Lesern ein falsches Menschenbild erzeugen kann, belegen diese Informationen:
Wie sich alle mit Hartz IV verrechnen
Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IVAm 6. Februar veröffentlichte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter der Überschrift "Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IV" einen mehr als halbseitigen Bericht über Berufe im Niedriglohnbereich. Unter Berufung auf Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts behauptet der Autor Sven Astheimer, dass das sogenannte "Lohnabstandsgebot" in mehreren Wirtschaftszweigen nicht eingehalten wird. Das Gehalt, das in bestimmten Branchen gezahlt wird, liege zum Teil noch unter dem Hartz-IV-Anspruch des jeweiligen Arbeitnehmers. ...
Wir halten also fest: Die "FAZ" prangert einen Missstand an, den es so gar nicht gibt, und steuert dadurch die ohnehin schon hysterische Debatte, ob gewollt oder ungewollt, in eine nachweislich falsche Richtung. ...
Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit Fakten besorgt uns zutiefst.
Gründliche Recherche widerlegt ein falsches Bild, dass viele Medien seit über fünf Jahren verantwortunglos herbeigeschrieben haben. Dazu muss aber jemand so etwas widerlegen wollen.
Hinweise gibt es mehr als genug, auch diesen:
Zur Debatte über Regelleistungen nach SGB II und angeblich zu geringen Arbeitsanreizen erklärt *Gregor Kochhan*, sozialpolitischer Sprecher des KV Greifswald-Uecker-Peene von Bündnis 90/Die Grünen:
In der von Politikern aus FDP und Union angezettelten Neiddebatte um höhere ALG-II-Sätze werden falsche Behauptungen aufgestellt und auf die bestehende Probleme und Fragen die falschen Antworten geliefert.
Zunächst ist festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil der vergangenen Woche das vielfach eingeforderte „Lohnabstandsgebot“ an keiner Stelle erwähnt. Vielmehr stellte es fest, dass das soziokulturelle Existenzminimum für ein menschenwürdiges Dasein in jedem Fall durch das Grundgesetz garantiert werde.
Darüber hinaus stellen selbst die bisherigen Leistungen des SGB II bei allen Mängeln in diesem Gesetz sicher, dass durch Arbeit und dadurch bedingte Freibeträge immer ein Mehreinkommen erzielt wird.
Hier liegt das Problem nicht in der Höhe der Regelleistungen, sondern in niedrigen, oftmals sittenwidrigen Löhnen und der starken Belastung von Geringverdienern durch Sozialabgaben. Die notwendigen und zielführenden Instrumente sind hier die Einführung von Mindestlöhnen und das Progressionsmodell für die Sozialversicherungsbeiträge ...
Die wahren „Abzocker“ des derzeitigen Sozialsystems sind andere:
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern nur sittenwidrige Löhne zahlen, lassen sich Arbeitskraft durch staatliche Leistungen subventionieren.
Immobilienunternehmen, die ihre Mieten exakt dem ortsüblichen KdU-Satz anpassen, handeln ebenfalls mit dem Ziel, ihre Gewinne auf Staatskosten zu maximieren.
Und Kommunen nutzen die Eingliederungsmaßnahmen des SGB II (z.B. „Ein-Euro-Jobber“) unter Umgehung der gesetzlichen Vorschriften aus, um Kosten zu sparen.
Themen sind das!
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