FDP will Bürgergeld statt Hartz IV
Nicht weniger als eine Revolution im Sozialsystem bedeutet die Forderung der FDP nach einem Bürgergeld, mit der die Partei jetzt in die Koalitionsverhandlungen gezogen ist. Der als Kandidat auf den Posten des Bundesfinanzministers gehandelte FDP-Politiker Hermann Otto Solms kündigte an, seine Partei dränge darauf, Hartz IV "durch ein leistungsfreundlicheres und arbeitsplatzschaffendes Bürgergeld" zu ersetzen. Die Union will von einem grundlegenden Kurswechsel jedoch nichts wissen. ...Ein wenig Kritik durfte sein, am Ende des Artikels und im Kommentar. Doch was genau die Kritik hervorruft, geht die OZ-Leser nichts an.
Wer mehr wissen möchte, muss schon anderweitig nachlesen:
Die FDP will mit ihrem sogenannten "liberalen Bürgergeld" keinesfalls Hartz IV abschaffen, wie aktuell in den Mainstream-Medien gehirnwäscheartig dafür geworben wird. Sie will nur die Unterkunftskosten des SGB II auf einem nicht bedarfsdeckenden Niveau pauschalieren, indem sie den Regelsatz und die Unterkunftskosten zu einem Pauschalbetrag von 662€ für Alleinstehende zusammenfasst. Den aktuellen ALG II Regelsatz von 359€ zugrunde gelegt, verbleiben vom "liberalen Bürgergeld" gerade mal 303€ für die gesamten Unterkunftskosten.
Welcher Alleinstehende ALG II-Empfänger zahlt nur 303€ Warmmiete pro Monat? Keiner? Was für eine Überraschung! ...
Es folgen Details, z.B.:
... nach ihren eigenen Angaben in der Broschüre: "Das Liberale Bürgergeld: aktivierend, transparent und gerecht" bekommt eine 5köpfige arbeitslose Familie mit 3 Kindern im Alter von 8, 12 und 15 Jahren gerade mal ein "liberales Bürgergeld" von 1.919 Euro, in dem aber das Kindergeld bereits integriert ist, und nicht 5x 662€ = 3310€, wie die FDP weiterhin öffentlich behauptet und die Bürger glauben machen will. ...
Was die FDP ebenfalls verschweigt: das "liberale Bürgergeld" der FDP beinhaltet auch die im SGB II u.a. in den §§ 21, 23 und 24a zusätzlich gewährten Einmalleistungen und Mehrbedarfe:
- den Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17% des Eckregelsatzes ab der 13. SSW,
- den Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 36% des Eckregelsatzes,
- den Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung,
- Erstausstattungen für Schwangerschaft, Geburt und Wohnung,
- Kosten für mehrtägige Klassenfahrten,
- zusätzliche Leistungen für die Schule.
Typisch für Regierende: Sie wollen den Menschen glaubwürdig machen, sie würden etwas verbessern wollen, aber in Wahrheit ist es nur eine Mogelpackung: Es wird noch schlechter!!!
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