25. September 2009

Über bestes Wissen

Die Usedom-Peene-Zeitung berichtete:
"Maulkorb-Erlass" für Wolgaster Stadtvertreter

Mit einer pikanten Beschlussvorlage zum Thema "Verschwiegenheitspflicht" will die Stadtverwaltung offenbar die gewählten Wolgaster Volksvertreter stärker reglementieren. Das vom 21. September stammende Papier, das offenbar für die nächsten Beratungen des Hauptausschusses und der Stadtvertretung vorgesehen ist, liegt unserer Redaktion vor (siehe Ausriss). ...
Dabei enthält die zweifelhafte Begründung, in der von einer "illegalen Berichterstattung" der OSTSEE-ZEITUNG die Rede ist, gleich mehrere falsche Aussagen. ...
1. Warum die OZ dies öffentlich macht und nicht mit der Stadtverwaltung klärt, erschloss sich mir nicht. Mangelt es so sehr an Themen, dass es lang und breit in der OZ verkündet werden muss?
2. Werden die Stadtvertreter von der Verwaltung bereits reglementiert? Steht so im Text. Wenn ja, wie macht sich das bemerkbar und warum lassen sie sich das gefallen? (Prima Thema!)
3. Die Vorlage war noch nicht einmal in den Ausschüssen, geschweige denn im Stadtparlament zur Abstimmung. Die Stadtvertreter werden doch nicht gegen parlamentarisches Recht verstoßen und sich selbst einen Maulkorb umhängen? Wenn doch, sollten die Wolgaster sie sofort verjagen.

Das musste natürlich auch noch sein:
Die Lokalredaktion der OZ wird auch künftig über alle kommunalen Angelegenheiten, die das Interesse unserer Leser tangieren, nach bestem Wissen berichten. ...
Genau das scheint das Problem zu sein, wie z.B. dieser Leserbrief zu einem Garagenproblem nahelegt, denn der Brief endet mit diesen Fragen:
Warum äußern sich das Justizministerium und der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen für die Wahrnehmung der natürlichen Interessen der Garagenbesitzer? Warum fasst die Stadt Eberswalde einen so großzügigen Beschluß? Und was wäre das Ergebnis, wenn die Abgeordneten der Stadt Wolgast ebenso entscheiden könnten? Wer eigentlich hat den Nutzen aus dieser restriktiven Garagenpolitik der Verwaltung? Und wer außer den betroffenen Bürgern den Schaden? Wer hat die derzeitigen Richtlinien verfasst?
Statt die Fragen zu beantworten, wurde der Brief in epischer Breite wiedergegeben, aber das nach bestem Wissen.

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