Darauf kann kein OZ-Redakteur kommen:
Ein krasses Sozialgefälle behindert den fairen Handel drastisch
Bei Glühbirnen ging es doch auch
Die EU-Kommission begreift sich zuallererst als Behörde, die faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sicherstellt. Aus dieser Logik heraus begründet sie unter anderem ihre Vorschläge zur Umweltgesetzgebung ...
Die gleiche Logik gilt für Sozialstandards und Arbeitnehmerrechte. Betriebsvertretungen, Kündigungsschutz, Elternurlaub und Krankengeld sind Kostenfaktoren. Sie benachteiligen den Arbeitgeber am jeweiligen Standort gegenüber EU-Ländern, wo geringere soziale Lohnnebenkosten entstehen. Dort kann nämlich billiger produziert werden. Der faire Wettbewerb ist gestört. Arbeitsplätze können verlorengehen, wenn Unternehmer ihre Betriebe in Länder mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards verlegen. Obwohl EU-Politiker wissen, dass ein krasses Sozialgefälle den fairen Handel im Binnenmarkt mindestens so drastisch behindert wie unterschiedliche Umweltstandards, kommt die EU-Gesetzgebung in diesem Bereich nicht voran. Während der Satz, eine Giftwolke kenne keine Grenzen, unmittelbar einleuchtet, werden aus der Tatsache, dass in einem Europa des freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs die Menschen ihrem Arbeitsplatz hinterherwandern müssen, keine Konsequenzen gezogen. ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.