6. Juni 2009

Mietminderung auch ohne Vermieterschuld möglich

Da ich gerade über Nutzloses bloggte. Es gäbe Nützliches in der Usedom-Peene-Zeitung zu vermelden. So informierte der Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.:

In einem Bürgerforum im April 2009 hatte Susanne Bluhm, die Geschäftsführerin der Grundstücks- und Wohnungsgesellschaft Anklam, laut eines Presseartikels die Mieter davor gewarnt, wegen des von der in der Peenestadt betriebenen Ölmühle ausgehenden Geruchs Mietminderungen vorzunehmen. Begründet wird es von ihr damit, dass der Vermieter an dem Geruch keine Schuld habe, auch wenn dieser „Gestank“ nicht hinnehmbar sei. Mit dieser Äußerung liegt sie in einer äußerst peinlichen Weise daneben, die einer Vertreterin eines kommunalen Unternehmens schlicht nicht unterlaufen darf.

Darum hier noch einmal zur Klarstellung: „Die Minderung erfolgt unabhängig davon, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat. Selbst wenn die Ursache des Mangels völlig außerhalb seines Einflussbereiches liegt oder von ihm nicht beseitigt werden kann, führt der Fehler zur Minderung“ (für Interessierte nachzulesen bei: Schmidt-Futterer, Mietrecht 9. Aufl. § 536 BGB Rz. 314 m.w.N.).

Und die Schlussfolgerung: Wenn Frau Bluhm mit unfundierten Äußerungen und der Drohung von Klagen versucht, die Mieter einzuschüchtern, dann hat sie unseres Erachtens ein erhebliches Demokratiedefizit und eigentlich in einem kommunalen Unternehmen nichts verloren.

Natürlich ist die Information für alle Mieter interessant, nicht nur für die betroffenen in Anklam.

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