4. März 2009

Zum Althaus-Kuhhandel

Wozu es nützlich sein soll, dass OZ-Leser einen Tag, nachdem die elektronischen Medien von der Althaus-Verurteilung berichten, davon erfahren, erschließt sich mir nicht, außer, dass wieder einmal im Verbreitungsgebiet der OZ der Strom abgestellt war:
Kurzer Prozess: Althaus zu Geldstrafe verurteilt
Die Justiz ließ es schnell angehen: Nur einen Tag nach Erhebung der Anklage und eine Stunde nach Prozessbeginn war Dieter Althaus verurteilt. ...
Zwei Anmerkungen seien aber erlaubt:

1. In das private Führungszeugnis, das etwa von Arbeitgebern angefordert wird, wird die Strafe aber nicht aufgenommen - die verhängten 180 Tagessätze liegen unter der Grenze. Althaus könnte sich als "unbestraft" bezeichnen.
Ein Tagessatz mehr und Althaus wäre vorbestraft gewesen. Welch ein Zufall, dass das Gericht genau einen Tagessatz unter der Grenze blieb.

2. Dass es so schnell ging mit der Verhandlung, könnte daran gelegen haben, dass das Gericht gerade nichts anderes zu tun hatte. Es könnte aber auch sein, dass es einzig und allein darum ging, Althaus möglichst schnell als fahrlässigen Töter aus den Medien zu bekommen, denn auch in Thüringen sind Landtagswahlen, am 30. August. Bis dahin muss das Gerichtsverfahren vergessen sein.

1 Kommentar:

  1. Hier sieht man mal wieder, wie unser "Rechtsstaat" in Wahrheit funktioniert.
    Die Kleinen hängt man und die Großen.... naja, Ihr wisst schon.

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