25. März 2009

Offene Fragen

Mitunter frage ich mich, warum ein OZ-Angestellter nicht nachfragte. Hier das neueste Beispiel in einem Artikel zu einem wichtigen Thema:
Langer Weg zu Saft und Zäpfchen
Wer an Sonn- und Feiertagen plötzlich Medikamente benö- tigt, braucht mitun- ter viel Geduld, Durchhaltevermö- gen und: ein Auto. ...
... Die Apothekerkammer MV unterdessen hält das eingeführte Bereitschaftsdienstsystem für das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern für ausreichend. "Wir haben unsere Richtlinie so ausgestaltet, dass der Bevölkerung im ländlichen Bereich eine Entfernung von maximal 20 Kilometern bis zu einer Apotheke zugemutet werden kann", erklärt Geschäftsführer Dr. Falk Wilhelm. "Wenn Sie in einer Großstadt leben, sind bis zur nächsten Apotheke teilweise ähnliche Entfernungen zurückzulegen." ...
Das ist an Rotzigkeit schwer zu überbieten. Der Oberapotheker meint also, auf dem Land fahren alle paar Minuten Busse oder Straßenbahnen in verschiedene Richtungen, und wie in richtigen Großstädten U- oder S-Bahnen im Zwei-Minuten-Takt? Wieso fragte der Autor nicht nach und ließ sich solch eine dumme Erklärung bieten?
Als Birgit Sylvester am Sonntagnachmittag in der Zinnowitzer Apotheke besagtes Rezept einlöste, wurde ihr zu allem Ärger noch ein Bedienungszuschlag in Höhe von 2,50 Euro abverlangt. Wilhelm: "Ein geringer Zuschlag. Schließlich muss für die Apotheke auch am Wochenende Fachpersonal vorgehalten werden." ...
Die Apotheker scheinen am Hungertuch zu nagen und nutzen es deshalb aus, dass der Arzneikaufende bis Sonstwohin fahren müsste, weil am Sonntag keine Konkurrenz herrscht. Wie ist das in einer Großstadt wie Hamburg oder auf dem Land in SWH oder Niedersachsen, also ganz in der Nähe?

Für einen Oberapotheker sind 2,50 € natürlich läppisch, obwohl er andererseits darauf angewiesen zu sein scheint. Das ist doch ein Widerspruch, vom Autor unentdeckt.
Für Mindestrentner oder Alg 2-Bezieher sind 2,50 € eine Menge Geld.
Und angebracht ist die Erinnerung für alle Arbeitenden: Dieses Geld zahlt der Arbeitnehmer allein, kann es nicht mit dem Arbeitgeber teilen, wie so viele andere Beiträge, Zuschüsse und ich weiß nicht, was sonst noch alles - von wegen solidarisch finanziertes Gesundheitssystem.

Ein großes Thema, das in den Mantel gehörte.

2 Kommentare:

  1. Anonym26.3.09

    Was wäre, wenn ein Kellner oder Verkäuferin Bedienzuschlag verlangen würde.

    AntwortenLöschen
  2. Müsste allerdings hinzugefügt werden: am Sonntag.

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google