3. März 2009

Kommentar zum Webfehler-Kommentar

Ich muss auf die Wochenendausgabe zurückkommen:
Keine Abwrackprämie bei Hartz IV?
Lebensfremd
... Die Bundesregierung hat sich selbstverschuldet in Erklärungsnot laviert. Dabei liegt die Antwort für jeden mit klarem Menschenverstand auf der Hand: Die Abwrackprämie steht auch Hartz-IV-Empfängern zu und darf nicht - wie zurzeit geregelt - auf das karge Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Alles andere wäre lebensfremd und diskriminierend. Langzeitarbeitslose dürfen nicht anders behandelt werden als alle anderen auch. Das gebieten soziale Gerechtigkeit und simple Lebenswirklichkeit. ...

Aber der juristische Webfehler im Gesetz macht einmal mehr deutlich, mit welcher Arroganz die politische Elite dem Empfinden eines Teils der Bevölkerung begegnet. Bereits im Konjunkturpaket II verfügte die Regierung, dass Alg II-Empfängern der Kinderbonus über 100 Euro vom Grundeinkommen abgezogen wird. Die Millionärs-Gattin indes bekommt ihn. Das macht böse Stimmung - weil der Gesetzgeber pennt.
Dieser Kommentar ist entlarvend, denn er birgt nur eine Scheinkritik am Gesetzgeber.

Der Kommentator will den Lesern weismachen, es sei eine juristische Nachlässigkeit in der Hartz-Gesetzgebung gewesen, dass Einkünfte - welcher Art auch immer - , die monatlich mehr als 100 Euro betragen, auf das Alg 2 angerechnet werden. Das ist eine Verniedlichung à la OZ.

Dass Millionäre einen Bonus oder sonstige Einkünfte erhalten, Alg 2-Empfängern quasi alles aufs Alg 2 angerechnet wird, ist weder ein juristischer noch sonst ein Webfehler; das ist gewollt, das ist unbedingt gewollt. Dass es keine Nachlässigkeit des Gesetzgebers ist, lässt sich sehr einfach daran ermessen, dass die Regelung nach Ablauf von vier Jahren nicht geändert wurde.

Übrigens, wann hat die OZ bisher dagegen ankommentiert, dass die Anrechnung von Einkünften auf das Alg 2 ein Webfehler sei? Ich finde dazu nichts. Falls der Kommentator meint, die Abwrackprämie sei ein Sonderfall, die sei den Alg 2-ern zu gönnen, alles andere nicht - wäre das nicht auch lebensfremd?

Es ist völlig falsch anzunehmen, dass Alg 2-Empfänger wie jeder andere Bürger behandelt werden. (Das ist ein Märchen, dass die Oberbonzen mit Hilfe vieler Medien verbreiten konnten.) Das ist ein Irrglaube, der sich nach vier Jahren auch bis in die Redaktionsstube der ausgegliederten Mantelredaktion herumgesprochen haben sollte. Dieser Kommentar passt allerdings sehr gut zur Berichterstattung der OZ über die Hartz-Gesetze und deren Wirkung.

Um es abzukürzen: Der Gesetzgeber hat nicht gepennt, sondern war hellwach, als er die Anrechnung von Einkünften ins Gesetz aufnahm. Das Hartz 4-Gesetz hatte nur ein Ziel: Geld sparen. Wer das immer noch nicht mitbekommen hat, wird es auch zukünftig nicht verstehen.

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