Gestern war zwar mächtig viel über Kurzarbeit geschrieben worden, am 22. Dezember auch ein wenig Unsinn. Doch niemand in der OZ kam auf den Gedanken, ein wenig nachzufragen.
Er hätte seinen Lesern mitteilen können:
Ein Unternehmen, dass Kurzarbeit anmeldet, muss vielmehr gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen, um für seine Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beziehen zu können.
So wird Kurzarbeitergeld nur dann gezahlt, wenn ein Entgeltausfall von mindestens 10 % des monatlichen Bruttos vorliegt und mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer hiervon betroffen sind.
Die Zahl der Kurzarbeiter mit null Stunden wird statistisch nicht separat erfasst.
Dies kann momentan lediglich die Zeitarbeitsunternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, betreffen.
Das könnten derzeit ca. 100 Beschäftigte im gesamten Agenturbezirk Stralsund sein.
Und wie ist das in den anderen Abgenturbezirken mit der Null-Stunden-Kurzarbeit, die statistisch natürlich keine Arbeitslosigkeit ist?
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