global news 1350 05-01-09: Zur Entwicklung der Kurzarbeit
Als eines der wichtigsten Kurzfrist-Geschütze gegen einen Anstieg der ausgewiesenen Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld in Stellung gebracht. Das Kurzarbeitergeld soll Unternehmen in Flautezeiten von Entlassungen abhalten, indem die Bundesagentur für Arbeit für einen Teil der Lohnkosten einspringt. Schon im Dezember 2006 wurde eine neue Saisonkurzarbeitergeld-Regelung eingeführt, bei der praktisch arbeitslose Bauarbeiter in Schlechtwetterphasen Kurzarbeitergeld in Höhe des sonst üblichen Arbeitslosengeldes enthalten und damit anders als früher nicht mehr als arbeitslos gezählt werden. Nun hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate verlängert. Doch die Industrie beanstandet, daß betroffene Betriebe den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil auf 80 Prozent des normalen Lohns entrichten müssen. Diese Abgabenlast soll nach Vorstellung des Arbeitgeberverbands künftig aus Steuermitteln abgemildert werden. Damit wächst natürlich die Gefahr, daß Arbeitgeber vorschnell auf Kurzarbeit ausweichen, weil die für das Unternehmen profitabler ist. ...
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