Wenn die OZ darüber berichtete, dass Gutachten zum geplanten Kohlekraftwerk am Bodden aussagten, es sei alles nicht so schlimm, zeugt das von Leichtfertigkeit und mangelnder Recherche.
Günter Vater aus Greifswald (Die OZ behauptet, auch dort zu Hause zu sein.) nd viele andere hatten haufenweise Nachlässigkeiten, Fehler und Versäumnisse aufgedeckt, von denen die OZ bisher keine Notiz nahm. Warum auch? Vater u.a. sind zwar hier zu Hause, aber keine Nachrichtenagenturen, von denen kopiert werden kann.
13. Inkonsistenz des BUCKMANN-Gutachtens zur Ausbreitung von Kühlwasserabwärme:
Bei einem Vergleich der Aussagen erster und zweiter Auslegung ist festzustellen, dass sich BUCKMANN selbst widerspricht. In der Erstfassung seiner Prognose vom 28.09.2007, Seite 29 stellt er fest: „Seltene Ereignisse wie ein thermischer Kurzschluss sind statistisch nicht relevant“; in der Zweitfassung vom 30.06.2008 (Kap.11) korrigiert er: „Ein thermischer Kurzschluss ist theoretisch möglich und konnte für eine idealisierte Wasserstands- und Witterungssituation erstmals nachgewiesen werden. […] Eine reale Szene […] wurde in 10-jährigen Wasserstandsreihen […] nur einmal gefunden.“ Dazu merke ich an: a.) Alle Modelle können zwangsläufig nur idealisiert sein. b) Solche ‚statistisch irrelevanten’ und seltenen Ereignisse bestimmen dann, wie wir beispielsweise vom Pompeji des Jahres 62, von den Seebeben 2004 vor Thailand und 2006 vor Java wissen, das Schicksal oder den Untergang ganzer Regionen! c.) Man mag einwenden, dass gerade aus den Unvollkommenheiten der Erstauslegung „gelernt“ wurde und mit der Zweitauslegung nunmehr ein vollgültiges Resultat präsentiert werde. Dieser Einwand ist indessen falsch und noch dazu überaus gefährlich – man vergleiche dazu Pk.4 und 5 meiner Einwendungen.
14. Widersprüche in der Beurteilung der Grundwasserabsenkung:
Zunächst nehmen wir gemäß VOGLER-Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Grundwasserabsenkungsanlage (Kap.11, Seite 13) zur Kenntnis: „In großen Teilen des Untersuchungsraumes befinden sich oberflächennahe, unbedeckte Grundwasserleiter, durch welche oberflächige Schadstoffe in das Grundwasser eindringen könnten. Daraus ergibt sich eine unmittelbare Gefährdung des Grundwassers.“ In der Erstfassung der UVU (28.09.2007) vertreten FROELICH & SPORBECK die Auffassung: „Auf Grund der am Standort vorhandenen Grundwasserhaltungsmaßnahmen ist nicht erkennbar, dass sich durch bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahmen temporär neue Absenkungstrichter ausbilden, die über das Vorhabensgebiet hinausreichen.“ Im Gutachten KOEPKE (Kap.11 Wasser- und Abwasserwirtschaft) ist von einer „temporären Umkehr der Grundwasserfließrichtung“ die Rede. Im diesjährigen Erläuterungsbericht zur UVU (Kap.14, Seite 11) vertreten FROELICH & SPORBECK im Zusammenhang mit der erforderlichen dauerhaften Grundwasserabsenkung die nicht näher begründete und wenig überzeugende Auffassung: „Da die salzhaltigen Boddengewässer im Abstrom liegen, ist die Gefahr einer Versalzung des Grundwassers nicht gegeben.“
Was aber geschieht bei der gutachtlich testierten Umkehr der Grundwasserfließrichtung? Im Übrigen wurde die Europäische Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) vom 12.12.2006 nicht hinreichend berücksichtigt
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