1. Oktober 2008

Kohlekraftwerk: "Genehmigungsverfahren - eine Farce" (8)

Auszug aus den Einwendungen Günter Vaters aus Greifswald:

11. Verträglichkeit des SKW mit dem EWN-Zwischenlager?
Die Zulässigkeit eines Steinkohlekraftwerk in unmittelbarer Nähe eines atomaren Zwischenlagers ist zu prüfen und belastbar nachzuweisen. Nach meiner Kenntnis sind die atomrechtlichen Voraussetzungen noch völlig ungeklärt. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen werden erforderlich? Liegt hierzu eine Stellungnahme der EWN vor? Halten die Filteranlagen des ZWL den Staubbelastungen durch das SKW stand? Wie oft müssen diese häufiger gewechselt werden und wer kommt für eventuelle Mehrkosten auf? ...

12. Auswirkungen auf die Fischereiwirtschaft:
Den Nachbesserungsforderungen des STAUN hinsichtlich der Berufsfischerei ist nur unzureichend nachgekommen worden. Quantifizierte Angaben zu Auswirkungen auf wichtige Wirtschaftsfische und damit auch zu möglichen Auswirkungen auf die Fischerei des Landes fehlen oder sind unvollständig.
Bezüglich der Laichgebiete des Boddenherings stimmen folgende Kartendarstellungen nicht überein: Man vergleiche Abb.1 in Anlage 10 IfAÖ (Kap. 14, Anhang 2) – die Angaben von SCABELL 1988 sind veraltet – mit Abb.4.4.4.1 in Anlage 19 TÜV Nord (Kap. 14, Anhang 2) – die nicht nur veraltete Darstellung ist auch noch zugunsten des Antragstellers geschönt.
In der Kurzdarstellung des Vorhabens (Stand Juli 2008, Seite 24) finden sich unter der Überschrift ‚Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter’ Ausführungen zu Auswirkungen auf die Fischwirtschaft (Anmerkung: Die Berufsfischerei ist ein wesentlicher regionaler Erwerbszweig und kein sonstiges Sachgut.): „Die für die Vermehrung und das Aufwachsen von Jungfischen als besonders bedeutsam ausgewiesenen Gebiete liegen nicht im Einflussbereich der vorhabensbedingten […] Kühlwassereinleitung in den Greifswalder Bodden.“ Das ist nachweislich falsch und widerspricht auch den im zweiten Antragskonvolut niedergelegten Gutachten.

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