20. Oktober 2008

Hintergrund: Sozial Schwache vor Gericht benachteiligt

Haben Sie das auch in der OZ gelesen?

Hartz IV: Anwaltsverein gegen höhere Gebühren

Beratungshilfe liegt jährlich bei rund 1 Euro pro Einwohner


Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, die Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger einzudämmen. Begründet wird dies mit explodierenden Kosten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Pläne entschieden ab und appelliert an den Bundestag, sich diesem Ansinnen entgegenzustellen. Bei dem insgesamt in Deutschland pro Jahr aufgewendeten Volumen der Beratungshilfe in Höhe von 86 Millionen Euro (2007) besteht ohnehin kaum Einsparpotenzial. Pro Einwohner gibt die öffentliche Hand lediglich rund 1 Euro jährlich für die Beratungshilfe aus, betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Es gehe schließlich darum, dass auch sozial Schwache Zugang zum Recht hätten. Zudem müsse sich der Gesetzgeber fragen, warum sich zahlreiche Betroffene erfolgreich vor Gericht wehren, wenn er so komplexe Regelungen erlässt, wie beispielsweise die Hartz-IV-Gesetzgebung.

Auch der internationale Vergleich lässt für Einsparungen keinen Raum. So wurde in einer vergleichbaren Untersuchung zur Prozesskostenhilfe festgestellt, dass über das Jahr 2006 für die Bundesrepublik Prozesskostenhilfe für 498 Millionen Euro gewährt wurde. Das bedeutet 5,58 Euro pro Einwohner. In den Niederlanden werden bereits 23,22 Euro pro Einwohner, in Norwegen 29,86 Euro oder in England bereits 57,78 Euro pro Einwohner, für Prozesskostenhilfe ausgegeben. England ist die Unterstützung sozial Schwacher zehnmal so viel wert als Deutschland. ...
Hervorhebung von mir

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