26. September 2008

Kohlekraftwerk: "Genehmigungsverfahren - eine Farce" (7)

Welche Ungereimtheiten in den Gutachten zum Kohlekraftwerksprojekt bei Lubmin zu finden sind, werden Sie aus der OZ nicht erfahren. Deshalb wieder ein Auszug aus den Einwendungen Günter Vaters aus Greifswald:

9. Mangelhaftes Brandschutzgutachten:

SIEPELMEYER/Köln benötigt in seiner ‚Gutachterlichen Stellungnahme zum Brandschutz…’ (Kapitel 9) 24 Seiten, um zu dem Fazit zu kommen: „Üblicherweise sind in diesem Planungsstand nicht alle technischen Daten bekannt, sodass in dieser gutachterlichen Stellungnahme die brandschutztechnischen Faktoren noch nicht abschließend behandelt werden konnten.“ Ich beantrage, das Verfahren so lange auszusetzen, bis der erforderliche Planungsstand erreicht und eine zufriedenstellende gutachterliche Äußerung möglich ist.

10. Grenzwerte von Luftschadstoffen überschritten:

Für SO2, Cadmium (nach TA Luft krebserzeugend), Benzo(a)pyren und die Depositionen von Arsen, Cadmium, Nickel, Quecksilber, Thallium und Vanadium werden die Irrelevanzschwellen überschritten. Der Halbjahreswert für SO2 könnte den Jahresmittelwert sogar um das Doppelte überschreiten. Daher ist die Ermittlung der Vorbelastungen und der Zusatzbelastungen gemäß TA Luft erforderlich (Kap.6, LOBER-Immisionsprognose, Seiten 10-30). Im Übrigen dürfen nach TA Luft bei Überschreitung der Grenzwerte für genannte Luftschadstoffe Neuanlagen nur nach Aufstellung eines behördlichen Maßnahmeplanes genehmigt werden. Ein solcher Maßnahmeplan liegt noch nicht vor.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google