Ich habe die meisten der 32 Einwände gelesen und bin entsetzt, was im zweiten Anlauf wieder oder erstmalig falsch gemacht wurde, was zweideutig ist und was nicht begutachtet wurde.
1. Vorbemerkung:
Mir ist bewusst, dass bei der Abwägung von Naturschutz- und Gemeinwohlinteressen einerseits und Profitinteressen andererseits politische Entscheidungen zugunsten der Großindustrie Vorrang vor Sachargumenten haben. Insofern halte ich das SKW-Genehmigungsverfahren für eine Farce auf der Schaubühne eines politischen Marionettentheaters.
Angesichts zunehmender Umweltzerstörungen, angesichts schwindender natürlicher Ressourcen und angesichts anthropogener Störgrößen, die den Klimawandel beschleunigen, bin ich es gleichwohl meinem Gewissen und künftigen Generationen schuldig, Stellung zu nehmen und Einwendungen vorzubringen, auch wenn diese für die Genehmigungsbehörde letztlich ‚nicht entscheidungsrelevant’ sein mögen. In breiten Volksschichten wachsen Verbitterung und Spannungen, aber auch die Protestbewegung gegen das SKW nimmt immer noch zu. ...
Jetzt beginnen die Einwendungen:
2. Einflüsse des Klimawandels blieben nahezu unberücksichtigt: Die Einflüsse des Klimawandels auf den SKW-Standort an der Boddenküste sind nicht angemessen berücksichtigt und dargestellt worden, obwohl hierzu umfangreiches und wissenschaftlich belastbares Untersuchungsmaterial verfügbar ist. Ich verweise nur auf die Jahresberichte des Max-Planck-Instituts für Meteorologie sowie auf den Regionalen Klimabericht 2008 (GKSS-Forschungszentrum Geesthacht, ‚Assessment of climate change for the Baltic Sea Basin’), welcher auch den Anstieg der Meeresspiegel betrachtet. ...
3. Fehlinterpretationen zum Klimagas CO2:
Die erheblichen CO2-Emissionen des geplanten SKW werden erneut als unerheblich, ja als klimafreundlich dargestellt. Man vergleiche dazu FROELICH & SPORBECK (Erläuterungsbericht zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß §20 LNatG M-V, Seite 40): „Das Vorhaben entspricht […] den Zielen der Bundesrepublik, die Emissionen von CO2 im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu vermindern.“ Als Begründung hierfür wird vorgebracht, dass ein Neubau angeblich die Substituierung alter ‚Dreckschleudern’ ermögliche. Diese These widerspricht den energiepolitischen Erfahrungen, denn in aller Regel werden überalterte Kohlekraftwerke nicht stillgelegt und rückgebaut, sondern rekonstruiert und modernisiert. So schreibt dies auch die TA Luft vor: Altanlagen müssen grundsätzlich an den Stand der Technik und damit an das Emissionsniveau von Neuanlagen herangeführt werden.
Die behördliche Auseinandersetzung mit dieser Problematik und die nachfolgend nach Vorbescheid vom 31.12.2007, Anlage 2, Seite 108 zitierte Auffassung ist noch aus anderen Gründen befremdlich. Dort heißt es: „Da Kohlendioxid als Klimagas global wirkt sind über das europaweit erlaubte Maß hinausgehenden erheblichen Verschlechterung des Klimas nicht zu befürchten.“ Was für ein Unsinn! An gleicher Stelle heißt es weiter: „Das Kyoto-Protokoll ist das Ziel staatlicher Politik und richtet sich nicht an einzelne Betreiber…“
Fortsetzung folgt
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