5. August 2008

Kommt nicht so drauf an

Usedom-Peene-Zeitung:
Junger Wolgaster rastet vor Richterin völlig aus
(Was ist der Unterschied zwischen ausrasten und völlig ausrasten?)
Ein 25 Jahre alter Wolgaster, der in Anklam angeklagt war, im Januar vergangenen Jahres seine Ehefrau körperlich misshandelt zu haben, rastete jetzt nach der Urteilverkündung völlig aus. "Sie haben mich nur verurteilt, weil Sie sich angepisst fühlen", beleidigte er Richterin Anja Hofmann.


Die Antwort ließ nicht auf sich warten. Die Richterin belegte ihn mit einem Ordnungsgeld von 200 Euro. Zugleich stellte sie Strafantrag wegen Beleidigung. Mit einer Geldstrafe von 900 Euro hatte sie kurz zuvor die von dem Hartz- IV-Empfänger begangene Misshandlung geahndet. ...
Aha, ein Mitarbeiter der Sozialagentur beleidigte die Richterin, hatte seine Frau misshandelt u.s.w.

Ich las den Artikel bis zum Ende und fand keinerlei Hinweis darauf, was die Taten des Verurteilten mit seiner Tätigkeit in der Sozialagentur zu tun haben.
Übrigens ist es auch piepegal, dass er in Wolgast gemeldet ist.

Sofern kein Zusammenhang zur Tat besteht, ist der Hinweis darauf, dass der Mann Hartz 4-Empfänger, also Mitarbeiter der Sozialagentur ist, nicht nur überflüssig sondern widerspricht einer Forderung des Pressekodex' da eine Minderheit, die Mitarbeiter der Sozialagentur, diskriminiert werden.

Richtlinie 12.1 - Berichterstattung über Straftaten

In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.


Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Könnte auch sein, dass nicht ein Empfänger der Hartz-Gesetze gemeint war, sondern ein Alg 2-Empfänger. Da kommt es natürlich nicht so genau darauf an.

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