Stille Reserven vorenthalten
Rentenversicherer in der Kritik
Empfänger privater Renten müssen von ihrem Versicherer auch an den sogenannten stillen Reserven beteiligt werden. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin "Capital" mit Hinweis auf eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Laut BaFin ergibt sich die Beteiligung aus einem Verfassungsgerichtsurteil (Az.: 1 BvR 80/95). Eine Bewertungsreserve oder auch stille Reserve besteht, wenn der Buchwert einer Kapitalanlage niedriger ist als ihr Marktwert.
Bei Problemen können sich Empfänger privater Renten bei der Aufsichtsbehörde melden, die auch die Assekuranzen überwacht. Diese werde jeder Beschwerde nachgehen und bei Missständen auch gegen den betreffenden Versicherer vorgehen. ...
Privatrentner haben übrigens auch Anspruch darauf, dass der Versicherer die Höhe der Bewertungsreserven jährlich mitteilt.
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