8. August 2008

Hintergrund: Elterngeld und Steuerklasse

Wieder einmal haben sich Behörden (bildlich) ein Bein gestellt, den meisten Steuerzahlern auch. Anderen gereicht es zum Vorteil:

Mehr Elterngeld durch Änderung der Steuerklasse

[08.08.2008] - Die Änderung der Lohnsteuerklassen von IV/IV zu III/V ist eine beliebte und weit verbreitete Methode, um mehr Elterngeld zu bekommen. Das beste: Die Methode ist auch erlaubt!

Das sagt das SG Dortmund. Wenn die Eltern eines nach dem 01.01.2007 geborenen Kindes vor dessen Geburt die Lohnsteuerklassen geändert haben und die Elterngeld beanspruchende Mutter deswegen ein höheres Nettoeinkommen bezieht als vor dem Steuerklassenwechsel, ist die Elterngeldhöhe auch nach diesem zeitweise höheren Nettoeinkommen zu bestimmen. ...

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