Wenn Sie hier zu Hause sind, könnten Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren:
Sicherungsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Neue Berufsverbote - Diesmal für ArbeitnehmerInnen
In vielen Betrieben wird in den nächsten Monaten ein neues Gesetz umgesetzt: das SÜG.
Erfasst werden Betriebe der Verkehrswirtschaft, Hafen, Telekommunikation, sabotage-gefährdete Betriebe, wie z.B. Raffinerien, Betriebe, die für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, kriegswichtige Betriebe usw. usf.
Es beginnt mit einem Fragebogen an alle Arbeiter des Betriebes, die Zugang zu einem sicherheits-relevanten Bereich haben: Schulden? Schon mal in Kuba oder dem Jemen gewesen? Jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung? Gilt das auch für den Lebensgefährten?
Die ausgefüllten Fragebögen gehen über das Bundesinnenministerium an alle Geheimdienste der Bundesrepublik. Gibt es Sicherheitsbedenken auf Grund des Fragebogens oder sonstiger Erkenntnisse?
Wenn ja - Mitteilung an den Betrieb. Und dann? Sicherheitsbedenken gegen einen Beschäftigten bedeuten: Beschäftigungsverbot = Personenbedingter Kündigungsgrund.
Arbeitsrechtliche Fragen:
- Was können wir politisch gegen das Gesetz tun?
- Wie kann man sich als Betroffener wehren? ...
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