Ihnen wird eingeschwätzt (die OZ beteiligt sich daran), niemand könne das Kohlekraftwerk Lubmin verhindern, wenn der Investor die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Das ist sehr wahrscheinlich Quatsch. Da die OZ kaum berichten wird, dass ein Rechtsgutachten gibt über die Möglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung dem Bau von Kohlekraftwerken entgegenzuwirken, erfahren Sie es hier.
Diese Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe fand die OZ für ihre Leser uninteressant:
Mit dem Bauplanungsrecht gegen Kohlekraftwerke
Kommunale Bauleitplanung kann als Instrument gegen den Neubau von Kohlekraftwerken eingesetzt werden
... Städte und Gemeinden haben bessere Möglichkeiten, den Neubau von Kohlekraftwerken auf ihrem Gebiet zu verhindern, als bisher angenommen. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das der Hamburger Verwaltungsrechtler Prof. Martin Wickel im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) erarbeitet hat. ...
Die Ergebnisse des Gutachtens stärken die lokalen Bürgerinitiativen und kommunalen Entscheidungsträger, die sich gegen umwelt-, gesundheits- und klimaschädliche Kohlekraftwerke einsetzen. ...
Ob das der Grund ist, die Mitteilung nicht zu verbreiten?
Hier finden Sie das Rechtsgutachten.
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