16. Juli 2008

ICE entgleist: Bundesamt musste Bahn zur Wellen-Untersuchung zwingen

Berichtete die OZ die ganze Wahrheit über den entgleisten ICE-Waggon, als sie Agenturmeldungen kopierte? Große Zweifel sind angebracht:

Eilerlaß gegen Mehdorn

Es war nicht, wie in allen Medien verkündet, die Deutsche Bahn AG, die in den vergangenen Tagen als »Vorsichtsmaßnahme« alle ICE-3-Einheiten zu einer »Zusatzuntersuchung mit Ultraschall« beordert hatte. Vielmehr handelte es sich um einen Beschluß der Aufsichtsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA), der der Bahn aufgezwungen werden mußte.

Nach der Entgleisung eines ICE-3 in Köln am 9. Juli ließen Bahnchef Hartmut Mehdorn und der Bahnvorstand die ICE-3-Züge weiterfahren, auch mit Tempo 300. Das EBA drängte auf sofortige Ultraschallprüfungen. Als der Bahnvorstand dazu nicht bereit war, wurde diesem am Freitag der EBA-Bescheid übermittelt: Alle im Einsatz befindlichen ICE-3, die seit der letzten Ultraschallüberprüfung mehr als 60000 Kilometer Laufleistung hinter sich hatten, seien »aus dem Betrieb zu nehmen« und »als Leerzug in eine Werkstatt zur Durchführung von Ultraschallprüfungen« auf »Rißfreiheit« zu überführen. Es dürften »nur solche Fahrzeuge (...) wieder in Betrieb genommen werden, für die die Rißfreiheit der Triebradsatzwellen (...) mittels mechanisierter Ultraschallprüfung nachgewiesen ist«. Schließlich steht dort weiter, daß die »sofortige Vollziehung dieses Bescheides (...) wegen Gefahr im Verzug als Notstandsmaßnahme im öffentlichen Interesse (...) angeordnet« wird. ...

Der Bahnvorstand ließ dieser Tage mitteilen, er habe veranlaßt, in Zukunft die ICE-3 nach jeweils 60000 Kilometer Laufleistung Ultraschallprüfungen zu unterziehen. Dies ist die Unwahrheit. Es ist erneut das EBA, das die Bahn im zitierten Bescheid in Punkt III zwingt, »Ultraschallprüfungen der Triebsatzwellen wiederkehrend in einem Prüfintervall von 60000 km durchzuführen«. Kritisch sei festgestellt: Das EBA scheint bei den Inspektionen nicht präsent zu sein. In Punkt IV heißt es vielmehr: »Bei Befundfeststellung ist das EBA sofort zu informieren.« ...

Nachtrag, 18. Juli
Der Bahnvorstand hat den Fall so dokumeniert.

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