Gestern hatte ich auf ein Thema verwiesen. Heute steht es auf der Hochschulseite, wohl, weil Hochschulseiten-Redakteur Schmidtbauer, dessen Arbeit ich sehr schätze, das Thema bereits erkannt hatte. Eines fiel aber unangenehm auf, die dreifache Freude, die der Autor der Studentin angedeihen ließ, die das Gebahren der Uni hatte prüfen lassen:
Da die gesetzliche Grundlage für bestimmte Gebühren fehlt, müssen Hochschulen zahlen.Maria Rochow freut sich. Die Greifswalder Lehramtsstudentin für Germanistik und Geografie erhält von ihrer Uni Geld zurück. Dank der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von MV zu den Rückmeldegebühren ...
„Das ist super“, findet Maria Rochow. „Es gab bei der Einführung des zusätzlichen Betrages nur eine halbherzige Erklärung von der Uni“, meint die Lehramtsstudentin. ...
“Ich bin froh, dass es das Geld zurückgibt“, sagt sie. ...
(Hervorhebungen von mir)
Tja, hätte die Uni die zu hohe Gebühr gar nicht erst erhoben, hätte die Studentin keine dreifache Freude über das zurückgezahlte Geld aufkommen lassen können. Somit hat die Uni der Studentin zu einer Freude verholfen, was eine gute Tat ist, und die OZ verdreifachte die Freude, was eine dreifach gute Tat ist. Dass es andere anders sehen, hat die OZ für nicht so wichtig gehalten:
Eine Hochschulleitung, die ein klein wenig die rechtlichen Grundlage beachtet hätte, hätte ihren Studierenden von vorneherein einen großen Gefallen getan. Jetzt auch noch das Geld der Studierenden behalten zu wollen ist zynisch.
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