16. Juli 2008

Hintergrund: schöne Welt der privaten Altersvorsorge

Wer zur Auszahlung seiner Kapitallebensversicherung seinen rechtmäßigen Anteil an den vom Versicherer gebildeten stillen Reserven haben will, muss meist darum kämpfen.

Lebensversicherung Recht auf stille Reserven

Kunden mit auslaufenden Lebensversicherungen haben seit 2008 ein Recht auf eine 50-prozentige Beteiligung an stillen Reserven, die der Versicherer mit ihrem Geld aufgebaut hat. Doch viele Unternehmen erklären, das Geld sei nicht da oder Kunden seien bereits in der Vergangenheit beteiligt worden. Damit sollten sich Versicherte aber nicht abspeisen lassen. Beim Unternehmen nachfragen lohnt sich. Hilft das nichts, können sich Kunden an den Versicherungsombudsmann wenden oder vor Gericht ziehen. ...

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