Mit gekreuzten Fingern
INATIONALE GERICHTSBARKEIT à LA CARTE*Wieder einmal bricht die Bundesregierung Völkerrecht und Verfassung
... die Bundesregierung, als sie beschloss, dass Deutschland sich im Falle zwischenstaatlicher Streitfragen zkünftig der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag unterwerfen würde. Dies geschah mit zwei wesentlichen Einschränkungen: Zum einen sollen sämtliche Streitigkeiten über "die Verwendung von Streitkräften im Ausland" der Zuständigkeit des IGH entzogen sein, zum anderen soll über Konfliktfälle, welche "die Nutzung des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des dazugehörenden Luftraumes sowie von deutschen souveränen Rechten und Hoheitsbefugnissen unterliegenden Seegebieten für militärische Zwecke" betreffen, keinesfalls Den Haag entscheiden. ...
Statt vorbehaltlos das Völkerrecht zu stärken, wie es in der UN-Charta kodifiziert ist, wird deutlich gemacht, dass man die juristische Debatte um militärische Streitfragen vor dem Internationalen Gerichtshof scheut wie der Teufel das Weihwasser. Offenbar gedenkt, wer so handelt, auch weiterhin entgegen geltendem Völker- und Verfassungsrecht die Bundeswehr militärisch einzusetzen oder ausländischen Streitkräften deutsches Hoheitsgebiet inklusive Luft- und Seeraum für völkerrechtswidrige Aktionen zur Verfügung zu stellen.
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