7. Juli 2008

Hintergrund: G 8 in Heiligendamm - Keine Terroristen enttarnt

Die OZ berichtete:


Können Sie sich erinnern, dass die OZ auch dies berichtete? Wenn Sie es können, informieren Sie mich bitte.

G8-Proteste: Vom Terrorismus-Vorwurf ist kaum was übrig

Während heute der G8-Gipfel in Japan beginnt, beschäftigen die Proteste gegen das Treffen in Heiligendamm 2007 noch immer deutsche Gerichte. Wegen der angeblichen Bildung einer terroristischen Vereinigung hatte es Razzien gegeben. ...

Der Beschluss des Landgerichts Flensburg vom Juni 2008 ist deutlich. Dort heißt es zu einem Ermittlungsverfahren gegen mehrere linke Aktivisten: "Ein Anfangsverdacht nach §129a StGB war von vornherein nicht gegeben." Konkret ging es um mehrere Fälle von Brandstiftungen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm, die die Bundesanwaltschaft als Terrorismus eingestuft hatte. Dazu schreiben die Flensburger Richter, dass "die aufgeführten Straftaten dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen" seien. "Eine erhebliche Schädigung eines Staates oder einer internationalen Organisation bestand von vornherein nicht." Dies ist aber Voraussetzung dafür, dass der sogenannte Terrorismus-Paragraf 129a - mit weitreichenden Überwachungsmaßnahmen - zur Anwendung kommen darf. ...

Der Paragraph 129a stellt die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten (unter anderem Mord oder Völkermord) zu begehen, unter Strafe. Er greift vor allem dann, wenn die Behörden die Beschuldigten verdächtigen, eine terroristische Vereinigung zu bilden. ...

Bereits im Januar 2008 hatte der Bundesgerichtshof mehrere Razzien als rechtswidrig eingestuft. Im Vorfeld des G8-Gipfels waren im Mai 2007 in mehreren Bundesländern mehr als 40 Wohnungen und linke Kultureinrichtungen durchsucht worden. Dabei wurde in mindestens einem Fall eine Wohnung verwanzt. Im Rahmen der "Wohnraumüberwachung" sei nicht nur lückenlos überwacht, sondern "auch alles dokumentiert" worden, berichtet einer der Anwälte der Beschuldigten: "Bedienen von technischen Geräten in der Wohnung, Toilettengänge, Geräusche beim Packen eines Rucksacks, bis hin dazu, dass Geräusche während des Schlafens ausgewertet wurden." Zusätzlich seien die Telefongespräche an dem Arbeitsplatz des Beschuldigten, einem Altenpflegebetrieb, abgehört und aufgezeichnet worden. "Das war kein Großer Lauschangriff, das war ein Riesenlauschangriff" ...

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